Bekenntnisse

Verrücke nicht die uralte Grenze, die deine Väter gemacht haben! Sprüche 22:28

Kennzeichnend für die gesamte Reformation im 16. und 17. Jahrhundert sind Bekenntnisschriften. Das gilt für die lutherische wie für die reformierte Reformation. In den Bekenntnissen geben die jeweiligen Kirchen sich und allen anderen ihre Lehre kund, ihre Erkenntnisse der wesentlichen Inhalte des christlichen Glaubens. Die Bekenntnisse sind entstanden, weil die Reformatoren und die evangelischen Gemeinden die römische Kirche des 16. Jahrhunderts nicht nur aufgrund ihrer Praxis kritisierte. Denn hinter der Praxis erkannten die Reformatoren falsche Lehren vorherrschen: beim Ablass, beim Papstamt, beim Verständnis der Werke und der Gnade – vor allem aber im Verständnis der Bibel.

Weil nun aber aus evangelischer Sicht keine definitive Lehrentscheidung durch ein Amt oder eine Person fallen kann, die ihrerseits sagt, was der genaue Glaubensgegenstand ist, waren die Evangelischen gleichsam genötigt, Rechenschaft abzulegen. Und zwar nach außen – das geschah beispielsweise in den Bekenntnissen, die dem Kaiser beim Augsburger Reichstag 1530 übergeben wurden – dazu gehört das Augsburger Bekenntnis, lat. Confessio Augustana, auf lutherischer Seite und die Fidei ratio von Ulrich Zwingli. Noch wichtiger aber ist die Funktion der Bekenntnisse nach innen: hier dienten die Bekenntnisse in erster Linie dem Unterricht und der Ausbildung in den eigenen Gemeinden – dazu gehören beispielsweise die Katechismen. Ein dritter Zweck der Bekenntnisse ist die Abgrenzung von falschen Lehren.

Quelle: Grundkurs – Reformierte Geschichte und Theologie, Georg Plasger

weiterführende Links: Confessio.Reformata.de

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Ein Kommentar

  • Arlen Newman

    Weil nun aber aus evangelischer Sicht keine definitive Lehrentscheidung durch ein Amt oder eine Person fallen kann, die ihrerseits sagt, was der genaue Glaubensgegenstand ist, waren die Evangelischen gleichsam genötigt, Rechenschaft abzulegen. Und zwar nach außen – das geschah beispielsweise in den Bekenntnissen, die dem Kaiser beim Augsburger Reichstag 1530 übergeben wurden – dazu gehört das Augsburger Bekenntnis, lat. Confessio Augustana, auf lutherischer Seite und die Fidei ratio von Ulrich Zwingli. Noch wichtiger aber ist die Funktion der Bekenntnisse nach innen: hier dienten die Bekenntnisse in erster Linie dem Unterricht und der Ausbildung in den eigenen Gemeinden – dazu gehören beispielsweise die Katechismen. Ein dritter Zweck der Bekenntnisse ist die Abgrenzung von falschen Lehren.
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