Gesundheit
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Römer 13, das 5. Ge- und Verbot totaler Jurisdiktion
Bei den paulinischen Ausführungen in Römer 13 über das Verhältnis des Menschen zu einer zivilen Autorität (König, Bürgermeister etc., zumeist als »Staat« subsummiert) handelt es sich konkret um Erläuterungen des 5. Gebots:
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Medizinische Gesundheitsvorsorge versus Biosicherheit
Hauptunterschied zwischen der herkömmlichen Gesundheitsvorsorge und Biosicherheit ist der Wegfall der selbstbestimmten gesundheitlichen Eigenverantwortung hin zu einer staatlich vorgegebenen, kontrollierten und durchgesetzten Pflicht zur Nichtinfektiosität, von einer medizinischen zu einer militärischen Herangehensweise.