Das Magdeburger Bekenntnis von 1550
Das Magdeburger Bekenntnis von 1550 wurde unter Bezugnahme auf die Dreiständelehre zur Rechtfertigung und Legitimation des Widerstands gegen tyrannische Obrigkeiten verfasst.
Die Magdeburger Theologen äußert sich darin differenziert über Abstufungen ungerechter weltlicher Autoritäten und für viele Gläubige und auch Theologen überraschend klar, einem schriftgemäßen Umgang damit.
Eine „nicht maßlos grausame“ Obrigkeit
Alle Menschen, auch die Regierenden, „haben durch ihre natürliche Schwäche ihre eigenen Laster und Sünden, durch die sie, entweder wissentlich oder mutwillig, manchmal Verfehlungen verursachen, die nicht übermäßig grausam, aber heilbar sind“. In solchen Fällen sollten untergeordnete Amtsträger „ihr Amt ausüben, indem sie sie [die betroffenen Regierenden] ernsthaft und auf andere zivilrechtliche Weise verwarnen“. Die niederen Amtsträger sollten jedoch „den Nachteil aushalten, den sie ohne Sünde ertragen können, und keinesfalls selbst zu den Waffen greifen“. Kurz gesagt, die „nicht maßlos grausame“ Obrigkeit muss geduldig ertragen werden.
(Zitate entstammen der von Matthew Colvin übersetzten Ausgabe „The Magdeburg Confession: 13th of April 1550 AD“ und wurden aus dem Englischen ins Deutsche übertragen).
Der gesetzlose Tyrann
Im Vergleich zu Stufe 1, die gerade als „nicht maßlos grausam“ beschrieben wurde, beinhaltet Stufe 2 „übermäßige und notorische Verletzungen“. In diesem Fall verletzt die Obrigkeit seinen eigenen Eid: die Verfassung und die Gesetze des Landes aufrechtzuerhalten, z.B. indem sie das „Leben, Ehepartner oder Kinder oder durch Erbschaft oder Gesetz erworbene Rechte und Souveränität“ vorenthält oder wegnimmt.
Die Magdeburger Theologen überließen die Angelegenheit hier weitgehend dem individuellen Gewissen der untergeordneten Amtsträger, wobei sie feststellten, dass Gott sie nicht zwingt, den ungesetzlichen Befehlen des gesetzlosen Tyrannen zu gehorchen, aber auch feststellten, dass es, wenn möglich, besser wäre, in christlicher Geduld zu leiden, ja, „selbst solche Verletzungen zu erleiden und die Rache Gott zu überlassen, wenn die Verletzung einzelne Männer oder einige wenige Männer betrifft; und wenn die Verletzung ohne Sünde toleriert werden kann“.
Der Zwangstyrann
Wenn die Tyrannei der Ungerechtigkeit der Stufe 2 so weit eskaliert, dass eine Duldung ohne selbst schuldig zu werden unmöglich ist, wird sie zu einer Ungerechtigkeit der Stufe 3. Hier „wird ein untergeordneter Amtsträger selbst zu einer konkreten Verfehlung gezwungen, dass er diese nicht ohne schuldig zu werden erleiden kann, wenn Widerstand unterlassen wird“. Die Grenze zwischen den Stufen 2 und 3 zu ziehen, erfordert freilich „ein sorgfältiges und wahrheitsgetreues Urteil“. Auf beiden Ebenen „werden die Verantwortlichen solcher Verstöße richtigerweise zu Tyrannen und werden auch so genannt“. Der Unterschied dazwischen ist eine Frage des Ausmaßes, was aber mit der Zeit fast selbst zu einem qualitativen Unterschied wird: Während sich die gesetzlose Tyrannei von einigen wenigen Einzelfällen, die einen Einzelnen hier oder dort verletzt, zu einem Muster ausweitet, das die Bevölkerung allgemein verletzt, wird die Verantwortung des niederen Amtsträgers immer deutlicher: Er kann nicht mehr mit gutem Gewissen geduldig die betroffenen Regierenden über sich ertragen, sondern ist nun verpflichtet, sich für die Verteidigung des Volkes einzusetzen und gegen diese Regierenden mit allen Mitteln vorgehen, auch wenn keine friedlichen Methoden bleiben.
Der Verfolger Gottes
Ungerechtigkeit der Stufe 4 beinhaltet „mehr als tyrannische“ Verfehlungen. Dies tritt ein, wenn:
„Tyrannen anfangen, so zu werden, dass sie mit List und Waffen nicht so sehr die Personen der untergeordneten Amtsträger und ihre Untertanen verfolgen, sondern das Recht selbst, … und dass sie Gott, den Urheber des Rechts in Person, nicht durch plötzliche und kurzfristige Wut, sondern mit dem bewussten und beharrlichen Versuch verfolgen, gute Werke für die ganze Nachwelt zu zerstören.“
Mit Stufe 4, so folgerten die Magdeburger Theologen, habe der Tyrann es verdient, als „Werwolf“ bezeichnet zu werden, und habe sich in der Tat mit dem Teufel selbst in einen Bund gebracht. Wenn eine tyrannische Obrigkeit das Evangelium zensiert und eine betrügerische Theologie aufstellt, als wäre sie die einzig wahre christliche Lehre, dann hat er sich außerdem die Bezeichnung „Antichrist“ verdient. Ein solcher Tyrann hat seinen christlichen Untertanen keine andere gewissenhafte Option gelassen, als um jeden weltlichen Preis Widerstand zu leisten.
Wer darf wie und wann gegen Tyrannen vorgehen?
Die Magdeburger Theologen und auch andere reformatorische Theologen der damaligen Zeit lag keinesfalls daran, Revolutionen zu entfachen. Legitimer Widerstand muss Stand und Berufung entsprechen.
Die Magdeburger Theologen differenzierten daher nicht nur die verschiedenen Eskalationsstufen der Tyrannei, sondern auch die zuständigen Autoritäten für zulässigen Widerstand. In Übereinstimmung mit der lutherischen Berufungslehre erkannten diese Theologen und Amtsträger, dass Gott Menschen zur Erfüllung verschiedener Aufgaben beruft (Eltern, Pfarrer, Arbeitgeber, Beamte etc.). Die Magdeburger Theologen wollten keinen Volksaufstand schüren, sie drängten vielmehr die untergeordneten Amtsträger, ihrer eigenen Berufung gerecht zu werden und ihre Aufgabe zu erfüllen, indem sie sich zwischen die tyrannischen Armeen Kaiser Karls V. und das Magdeburger Volk stellten, welches Gott ihnen anvertraut hatte. Aufgabe und Pflicht gleichgestellter oder untergeordneter Autoritäten ist es, Bürger vor den Autoritäten zu schützen, die ihre Pflichten verletzten, da sie selbst im Rahmen ihrer Berufung dem Gebot Gottes verpflichtet sind. Das ist die zentrale Doktrin des kleineren Magistrats: Aufteilung der Autorität zwischen höheren (z.B. König) und niederen Magistraten (z.B. Kurfürsten, Bürgermeistern, Beamten).
Theodor von Beza, reformierter Theologe, Reformator in Lausanne, Nachfolger Calvins in Genf und Zeitgenosse der Magdeburger Theologen zog dieselben Schlüsse aus dem biblischen Befund und schrieb in seinem Werk „Das Recht der Obrigkeiten gegenüber den Untertanen und die Pflicht der Untertanen gegenüber den Obrigkeiten“ (De iure magistratuum, 1574) von der wechselseitigen Verpflichtung zwischen weltlicher Obrigkeit und Volk. Gehorsam und Unterordnung gebührt der Obrigkeit nur unter der Bedingung, dass diese nach „Recht und Billigkeit“ regiert und nicht zum Tyrannen wird. Geschieht dies, müssen untergeordnete Amtsträger und Behörden (Magistrate) der weltlichen Obrigkeit notfalls mit Gewalt einschreiten (d.h. remonstrieren).
Beza sieht dabei- ähnlich der Eskalationsstufen des Magdeburger Bekenntnisses- Bedingungen die erfüllt sein müssen:
- Die Tyrannei muss offenkundig geworden sein,
- vorher müssen alle anderen Mittel versucht worden sein,
- zu bedenken ist jedoch nicht nur was erlaubt, sondern auch was förderlich ist. Das Heilmittel darf nicht schlimmer als die Krankheit sein.
Theodor Beza schreibt:
– Theodor Beza (vgl. a. J. Calvin, Institutio, IV,20,31-32)
„Über den Widerstand: Es gibt drei Arten oder dreifach verschiedene Untertanen. Die einen sind Privatpersonen, die kein öffentliches Amt bekleiden. Die anderen haben zwar ein Amt, aber sie sind von den höheren Obrigkeiten abhängig, wir nennen sie deshalb die niederen oder subalternen Magistratspersonen. Wenn die der dritten Gruppe auch nicht über die höchste Macht verfügen und nicht das höchste und maßgebende Amt innehaben, so nehmen sie doch einen solchen Rang ein, daß sie gleichsam die Zügel und Bremsen bilden, die den Herrscher zur Erfüllung seiner Pflichten anhalten.
[…]
Keinem Privatmann ist es erlaubt, sich mit offener Gewalt einem Tyrannen entgegenzustellen, dessen Herrschaft das Volk vorher freiwillig anerkannt hat. […] Die Herrschaft steht nur insoweit den Königen oder anderen höchsten Obrigkeiten zu, als sie die guten Gesetze und beschworenen Bedingungen nicht überschreiten. Wenn sie aber zu offenbaren Tyrannen entarten und nicht auf wohlgemeinte Ratschläge hören, dann ist es für die niederen Obrigkeiten zulässig und erlaubt, dem vorzubeugen und dem Tyrannen über das Volk entgegenzutreten. Die Stände aber und die Repräsentanten einer Landschaft, denen die Vollmacht dazu von den Gesetzen übertragen ist, können und müssen sich den Tyrannen widersetzen und notfalls gerechte und verdiente Strafen gegen ihn beantragen, bis der frühere gesetzmäßige Zustand wiederhergestellt ist.“
Was bei der Betrachtung von 2Petrus2 und Römer 13 deutlich wird ist, das:
„Nur der Wille des einen einzigen Gottes ist ewig und unwandelbar, die Norm aller Gerechtigkeit. Daher ist er der einzige, dem wir ohne jede Ausnahme gehorchen müssen“ (Einleitung in „De iure magistratuum“). Aus dem Willen Gottes bzw. dem Naturrecht ergibt sich eine noch fundamentalere Verpflichtung weltlicher Autoritäten, als die wechselseitige Verpflichtung zwischen weltlicher Autorität und Volk: eine Gehorsamsverpflichtung bzw. Unterordnung gegenüber einer Obrigkeit die Gottloses oder Ungerechtes verlangt, existiert nicht!
Die Magdeburger Theologen haben in ihrem Bekenntnis neun biblisch begründete Aspekte herausgearbeitet, mit der die Autorität und Verantwortung untergeordneter Behörden und Beamten bestätigt wird: die »Doktrin des kleinen Magistrats«. Zentraler Aspekt des kleinen Magistrats ist die Aufteilung von Autorität zwischen höheren (z.B König) und niederen Magistraten (z.B. Kurfürsten, Bürgermeistern etc.).
»Wenn eine höhere Autorität ein ungerechtes oder unethisches Gesetz oder einen Erlass erlässt, haben die untergeordneten Behörden oder Beamte das Recht und die Pflicht, sich einzumischen und den Gehorsam gegenüber der höheren Autorität zu verweigern und, wenn nötig, sich offen gegen ihr ungerechtes oder unethisches Gesetz oder ihren Erlass zu wehren.«
1) Untergeordnete Behörden oder Beamte besitzen bereits eine rechtmäßige, von Gott gegebene Autorität, auf die sie sich berufen können.
2) Untergeordnete Behörden oder Beamte verfügen bereits über eine etablierte Autorität im Volk.
3) Untergeordnete Behörden oder Beamte haben in der Regel verfassungsrechtliche Präzedenzfälle und Gesetze auf ihrer Seite, d. h. es gibt ein gewisses Erbe oder eine Geschichte, auf die sie sich berufen können.
4) Untergeordnete Behörden oder Beamte haben bereits Zugang zu einem öffentlichen Forum, in dem sie die Einzelheiten der betreffenden Missstände darlegen können.
5) Untergeordnete Behörden oder Beamte können Kraft ihres Amtes die Gewissensbisse, den Zweifel und die Unentschlossenheit der Menschen ansprechen, wenn sie sehen, dass sich in ihrem Land eine Tyrannei entwickelt, und die Notwendigkeit zum Widerstand erkennen. Die Menschen reagieren auf eine ehrenhafte und autoritative Führung, so dass sie die gottgegebene Autorität der untergeordneten Behörden oder Beamte e zum Widerstand gegen unrechtmäßiges und ungesetzliches Recht erkennen und sich hinter ihnen versammeln können.
6) Untergeordnete Behörden oder Beamte können den Bedrängten leichter Erleichterung und Zuflucht, Schutz und Unterstützung gewähren als gewöhnliche Einzelpersonen und werden durch ihr Amt zu einem Instrument der zeitlichen Befreiung/Rettung der Bedrängten. Dies ist institutionalisierte Befreiung, ein Thema ein Thema, das in der Heiligen Schrift immer wieder auftaucht.
7) Untergeordnete Behörden oder Beamte können die Herzen der Unterdrücker in Angst und Schrecken versetzen, indem sie diese an den Pranger stellen, sie als Förderer des Unrechts entlarven, selbst wenn sie die Position der untergeordneten Behörden oder Beamten angreifen und deren Rechtsbruch forcieren.
8 ) Untergeordnete Behörden oder Beamte haben die besten Chancen, Ungerechtigkeiten ohne Aufruhr und Blutvergießen zu beseitigen. Eine tyrannische Regierung ist weniger bestrebt, ihre Unterdrückung voranzutreiben, wenn sie weiß, dass die Opposition die richtige Führung und Ordnung der niederen Magistrate hat. Wenn sich die niederen Magistrate weigern, ein ungerechtes oder unmoralisches Gesetz zu befolgen, kann die Angelegenheit oft zugunsten des Rechts gelöst werden, ohne dass eine bewaffnete Revolution oder Blutvergießen notwendig ist.
9) Gott erklärt sich bereit, solche Behörden oder Beamte in ihrer Befähigung und in ihrem Amt zu unterstützen, weil sie das repräsentieren, wozu Gott Autorität (Obrigkeit) eingesetzt hat – ein Bild wahrer Gerechtigkeit für die Kultur und die Bürgerschaft insgesamt und eine ermächtigte und angemessene Befreiung gegen die Angriffe der Unterdrückung und des Bösen. Eine solche Vorgehensweise gibt den Menschen Hoffnung und ein Fundament, auf dem sie ein gerechtes und aufrechtes System des verfassungsmäßigen Schutzes und eines ordnungsgemäßen „ordentlichen Gerichtsverfahrens“ als Bollwerk gegen Tyrannei errichten können.
Untergeordnete Behörden oder Beamte sind bereits aufgrund ihres Amtes eine rechtmäßige Autorität.
Wenn sich untergeordnete Behörden oder Beamte gegen ein unrechtmäßiges oder unethisches Gesetz eines Vorgesetzten wehren, kommen dessen Maßnahmen denen zugute, die seiner Jurisdiktion unterstehen, sowie der Nation als Ganzes.
Einfach ausgedrückt: »Kleine Magistrate« sorgen für Ordnung, wenn übergeordnete Behörden unrechtmäßig oder unangemessen handeln und deren Machtmissbrauch unterbunden werden muss.
Konsequenzen für heute
Widerstand gegen eine ungerechte Regierung ist sowohl nach dem Magdeburger Bekenntnis als auch nach Theodor von Beza grundsätzlich keine Privatangelegenheit. Hier allein findet sich selbst Übereinstimmung zwischen jenen, die Ungehorsam gegenüber der weltlichen Obrigkeit prinzipiell ablehnen und jenen, die Gehorsam und Unterordnung an konkrete Bedingungen knüpfen.
Von „nicht maßlos grausamen“ bzw. willkürlichen aber legitimen Autoritäten der ersten Stufe muss in der Konsequenz des Sündenfalls ganz Allgemein ausgegangen werden. Eine tatsächlich gerechte weltliche Autorität existiert bis zur Wiederkunft Christi nicht, da jeder Mensch sündigt.
Zivile Autoritäten, die grundsätzlich ihrem göttlichen Auftrag und Mandat, Recht aufzurichten und umzusetzen (Schwertgewalt) nachkommen (Röm13; 2Petr2), nur im Einzel- bzw. Ausnahmefall aufgrund der Sündhaftigkeit einzelner Amtsträger dagegen verstoßen, müssen erduldet werden.
Ein solcher Zustand liegt in Deutschland jedoch seit Jahrzehnten nicht mehr vor.
Die zweite Stufe ist jedoch schnell erreicht. Aus Einzel- bzw. Ausnahmefällen wird Regelmäßigkeit und aus einzelnen Amtsträgern wird die Mehrheit bzw. ganze Behörden und Ministerien, welche statt Recht, Unrecht durchsetzen.
Ein solcher Zustand ist in der BRD schon lange vorzufinden. Die deutsche Regierung hält sich weder an die Verfassung, noch an Gesetze oder internationale Verträge. Eigentum wird nicht mehr geschützt, sondern von der Regierung als Volkseigentum praktisch nach belieben eingezogen und verschoben. In Elternrechte wird eingegriffen, Gender- und Sexualpolitik gegen den Willen und das Interesse der Bevölkerung durchgesetzt. Die Übergriffe in das Privat- und Wirtschaftsleben kann ohne jeden Zweifel als willkürlich, totalitär bzw. als gesetzlose Tyrannei bezeichnend werden.
Selbst hier empfehlen die Magdeburger Theologen oder auch Theodor von Beza jedoch Duldsamkeit. Kein Privatmann besitzt das Recht ungerechte Steuerlast gewaltsam abzuschütteln oder einen Aufstand gegen die Regierung zu organisieren. Erlaubt ist jedoch Initiativen zu starten, an Demonstrationen teilzunehmen, Bürgermeister, Abgeordnete, Beamte aufzufordern aktiv zu werden. Aber selbst diese können, solange sie selbst noch nicht schuldig werden, auf Gottes Eingreifen warten. Wozu jeder immer natürlich berechtigt ist: den Gehorsam gegenüber illegitimen Befehle zu verweigern.
Ganz anders jedoch bei Stufe 3. Hier ist die Tyrannei d.h. die Ungerechtigkeit der Regierung offensichtlich geworden, machen sich alle an einer Obrigkeit in höherer Funktion Beteiligten selbst schuldig. Die Gesetzlosigkeit ist so eklatant und maßlos, dass das Schweigen oder Dulden auch untergeordneter Amtsträger Widerstand erforderlich macht. Ein „sorgfältiges und wahrheitsgetreues Urteil“ fällt hier tatsächlich leicht:
Eine Regierung, die seit Jahrzehnten der Ermordung von Millionen ungeborener Kinder tatenlos zusieht, dies selbst durch eine pervertierte Gesetzgebung ermöglicht hat (derzeit wird sogar über eine Ausweitung diskutiert!), kann berechtigt und zweifelsohne als Zwangstyrann bezeichnet werden. Auch untergeordnete Amtsträger und Behörden können nicht mehr guten Gewissens die Regierung stützen, sondern sind verpflichtet, sich für die Verteidigung des Volkes einzusetzen und gegen diese Regierung mit allen Mitteln vorzugehen. Unterschiedlich mag bewertet werden, ob es sich bei den aktuellen Regierungen um Verfolger Gottes handelt.
Theodor von Beza gibt zu bedenken, dass bei der Wahl der Mittel bedacht werden sollte, was förderlich ist. Das Eingreifen gegen Unrecht, darf nicht zu noch mehr Unrecht, sondern sollte zu einem besseren Zustand als vorher führen.