Gesellschaft

Das „dritte Geschlecht“

Die Dekonstruktion der Realität wird weiter vorangetrieben.

Die heutige Zeit kann nun aber auch wirklich überfordernd sein. Nachdem man uns nun schon eine Weile mit der soziologischen „Erkenntnis“ unendlich vieler Geschlechter (Gender) „argumentativ“ bombardiert und dies auf mannigfaltige Weise durchsetzt, wird nun versucht, dies per Gerichtsbeschluss der echten Wissenschaft (Biologie) juristisch per höchstrichterlichen Beschluss aufzudrücken.

Es wird wohl nur ein erster Schritt, zu mehr Diversität, in dieser viel zu sehr auf Fakten basierten Disziplin sein!

Was sind denn nun die Fakten?

Ein äußerst geringer Prozentsatz von Menschen wird mit unbestimmtem Geschlechtsmerkmalen geboren. International wird dies medizinisch als Krankheit, als Gendefekt definiert (Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien).

Am 8. November 2017 verpflichtete nun das deutsche Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis Ende 2018 für diesen Gendefekt einen dritten Geschlechtsbegriff neben männlich und weiblich im Geburtenregister zu ermöglichen oder allgemein auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten.

Bei einer Chromosomenmutation wird die Struktur der Chromosomen verändert. Das heißt, es können Teile des Chromosoms fehlen, zusätzlich vorhanden oder uneindeutig ausgeprägt sein. Im vorliegenden Fall kommt es zu einer uneindeutigen Ausprägung des menschlichen Geschlechts (weitere Infos).Es handelt sich also um eine genetische Anormalität. Das ist, wenn auch wenig empathisch, jedoch völlig korrekt.

Die bisherige rechtliche Regelung war demnach sowohl rechtlich einwandfrei als auch dem Sachverhalt angemessen:

„In Deutschland wird laut § 22 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes bei geschlechtlicher Uneindeutigkeit die Geburt ohne Angabe des Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen. Im Einwohnermelderegister erfolgt dies mit der Ziffer 1 (ohne Angabe) statt den Buchstaben m (männlich) oder w (weiblich); bei der Datenübermittlung wird jedoch ein x verwendet. Das Geschlecht kann später nachgetragen werden, muss aber nicht; es bleibt dann unbestimmt. Wurde trotz Uneindeutigkeit ein Geschlecht eingetragen, so kann auch später der Geschlechtseintrag wieder gestrichen (also auf ohne Angabe gesetzt) werden. Im Reisepass ist dies mit dem Großbuchstaben X vermerkt. Das dritte Geschlechtsmerkmal steht nicht für ein einzelnes drittes Geschlecht im biologischen oder sozialen Sinn, sondern vermerkt den Umstand, dass die Person nicht eindeutig eingeordnet ist und formaljuristisch kein Geschlecht hat.“
Quelle: Wikipedia

Die neue- vom Gericht der Regierung beauftragte- Regelung, definiert Gendefekte (Chromosomenanomalien) zu einem neuen, biologisch nicht existenten dritten „Geschlecht“ um. Dies von, offenkundig von der Realität überforderten, ideologisierten, aber hochdotierten Juristen. Das Urteil des ersten Senats wurde bspw. von der früheren Direktorin des Genderkompetenz-Zentrums Berlins, Prof. Dr. Susanne Baer mit entschieden. Einer Richterin, die auf Vorschlag der Grünen zur Richterin am Bundesverfassungsgericht wurde.

Es ist der Zeitgeist bzw. dessen Betreiber, welche heute an den Schaltstellen der Macht, egal ob in Politik, Justiz oder den Medien sitzen, die solche Urteile oder eben Gesetze, wie aktuell das Ehe-für-alle-Gesetz ermöglichen bzw. forcieren.

Das Urteil ist sowohl aus wissenschaftlicher Sicht, wie auch aus theologischer Hinsicht vollkommener Unsinn, folgt aber stringent der Genderidologie. Die Herleitung der Begründung von zwei Geschlechtern aus biologischer Sicht, definiert Geschlechter über die Fortpflanzung. Mediziner stufen Intersexualität nach wie vor als „Störung“ respektive „Anomalie“, als Gendefekt (Chromosomenanomalien) ein.

Nicht zuletzt weil damit einhergeht, dass „normale“ Körperfunktionen wie z. B. Fruchtbarkeit ausfallen. Unfruchtbarkeit wird ja auch medizinisch erfasst, ohne dass damit Unfruchtbare sofort schlechtere Menschen sind – aber sie sind eben unfruchtbar und weichen damit von der geschlechtstypischen Norm ab.

Und auch die Bibel definiert den Menschen als Mann und Frau, nachdem sie diesen primär sogar als Bild Gottes bezeichnet. Wenn nun EKD und einzelne katholische Theologen das Urteil begrüßen, muss man diese fragen: Wann erschuf Gott die Dritten? Und wie nannte er sie? Natürlich ist jeder Mensch wertvoll und gewollt und unter dem Aspekt der Nächstenliebe auch mit Würde zu behandeln, aber wenn jeder Chromosomenfehler, wie bspw. auch Trisomie 21 eine ist, vom Bundesverfassungsgericht besonders bedacht würde, dann müsste noch etliches mehr in Deutschland geändert werden.

Trisomie 21 ist dabei genau das richtige Thema: Diese Menschen mit einem Gendefekt erfahren keinen besonderen Schutz vom Verfassungsgericht, sondern dürfen ermordet werden!

Weder das Gericht, noch Politiker, Medien, Kirchen oder irgendwelche Lobbyverbände werden sich abschließend über dieses Urteil freuen. Der Staat gibt hier seine Ordnungsfunktion gegenüber den individuellen Persönlichkeitsrechten auf und öffnet der Beliebigkeit Tür und Tor bzw. ermöglicht unabsehbare Ansprüche.

Was also nun? Eine Gruppe von Menschen hat „Recht“ bekommen. Was bedeutet dies für die Gesellschaft an sich?

„Intersexuelle Menschen werden ständig diskriminiert, nicht nur beim Gang zur Toilette. Deswegen ist die Forderung des Bundesverfassungsgerichts für uns ja so ein großer Erfolg – weil sie Folgeregelungen nach sich ziehen wird, die man bis jetzt gar nicht auf dem Schirm hatte. Was ist etwa mit geschlechtergetrenntem Sportunterricht? Mit getrennten Umkleidekabinen und Duschen in Schwimmbädern? Was ist mit der Elternschaft, bei der Festlegung von Vater und Mutter? Ich bin guter Dinge, dass sich nach dem heutigen Tag auch in diesen Bereichen viel tun wird.“ Quelle

Die bisherige Rechtslage trug der- ohne Zweifel schwierigen- persönlichen Situation Rechnung, indem bspw. toleriert wurde, das kein Eintrag in das Geburtsregister erfolgte. Nun wird jedoch ein Anspruch auf etwas etabliert, was sachlich nicht vorhanden ist.

Ein neuer Rechtsanspruch wird geschaffen und zukünftig die Mehrheit der Bevölkerung noch unvorhersehbar beschäftigen. Werden wir demnächst auf eine neue Anrede, „Sehr geehrte Damen, Herren und Dritte“, verpflichtet. Wird es neben der Frauenquote auch eine für Dritte geben, weitere sanitäre Anlagen? Sowohl das Ehe- als auch das Familienrecht, um nur die zwei wichtigsten Felder zu nennen, sind nämlich ganz und gar auf die binäre Geschlechtlichkeit ausgerichtet.

Ohne jeden Zweifel, es gibt Menschen, welche die genetischen Merkmale von Mann und Frau tragen. Aber dabei handelt es sich eben nicht um ein „drittes Geschlecht“.

Was wir brauchen ist keine Ideologie, sondern praktische Lösungen.