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Dreiständelehre – Das Verhältnis der Obrigkeiten

Aufgrund geistlicher Fehlentwicklungen innerhalb der Kirche oder äußerer Umstände, wurden bzw. sind Bekenntnisse unabdingbar. Manchmal kommt beides auch zusammen. Die aktuellen politischen Umstände treffen auf eine unvorbereitete und schwache Kirche. Dies gilt sowohl für die Landeskirchen, als auch- und fast noch stärker- für die Freikirchen. Das Corona-Regime der Regierungen, mit seinen weitreichenden Maßnahmen und Verboten, greift tief in die Autonomie der Kirchen ein.

Werden sich diese, der nächste Lockdown steht vor der Tür, ein zweites Mal Gottesdienste verbieten lassen, oder Widerstand leisten?

Dreiständelehre

Christus lehrt bspw. in Matt22 (mehr hier) ganz offenkundig die Existenz zweier Reiche: Cäsars & Gottes Reich, mit einer weltlichen und & kirchlichen Obrigkeit. Beide voneinander unterschieden, beiden sollen sich die Menschen unterordnen.

Soweit zumeist Einigkeit.

Strittig dagegen zumeist die Frage, was denn nun „Cäsars“, was „Gottes“ ist bzw. in welchem Verhältnis geistliches und weltliches Reich zueinander stehen (z.B. hier). Existieren überlappende oder klar getrennte Verantwortungs-, Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche? Mit der jeweiligen Antwort darauf, ergeben sich weitere Fragen. Fragen, die für die Kirche jedoch weder neu noch unbeantwortet sind.

Aus evangelischer Sicht ist diese Frage bei aller Vielschichtigkeit mit Hinblick auf die Dreiständelehre eindeutig beantwortet: es existiert ein Zusammenspiel von Unterscheidung und Einheit. Die evangelische Theologie ist geprägt von drei Ständen bzw. Institutionen (institutio): die der Kirche (Ecclesia), des Haushalts bzw. Arbeit (Oeconomia) und der des Staates (Politia), deren Lebens- und Aufgabenbereiche einerseits klar voneinander zu unterscheiden sind, denen jedoch alle Menschen zugleich angehören, deren Obrigkeiten sich jedoch sämtlicher Übergriffe in die Aufgabenbereiche des jeweils anderen zu enthalten haben und als Regierweisen Gottes (Masken) durch das Wort Gottes in Evangelium(-sverkündigung) und Gesetz(-esanwendung) miteinander in Einheit verbunden sind. Einig waren sich die Reformatoren auch in iher Einschätzung, das diese Schöpfungsordnung auch bei den Heiden vorzufinden ist.

Ecclesia Die Kirche

Der christlichen Kirche ist ausschließlich (!) der Dienst an Wort und Sakrament durch das Predigtamt zugeordnet. Das geistliche Regiment hat sich nur mit geistlichen Angelegenheiten zu befassen. Ihr steht keine weltliche Macht und erst recht keine Autorität über die weltliche Obrigkeit zu. Luther bspw. ist durchgängig und nachdrücklich dafür eingetreten, dass die Kirche ihre Herrschaft als weltliche Obrigkeit aufgibt. Als strafendes Mittel steht der Kirche allein der Ausschluss vom Abendmahl zur Verfügung.

Politia – Weltliches Reich

Der weltliche Stand, die weltlichen Obrigkeit (die Augustana spricht von res civiles, ordinationes civiles, potestas civilis, magistratus, im deutschen Text von „Polizei“, weltlichem Regiment, weltlicher Gewalt, Obrigkeit), heute allgemein mit „Staat“ bezeichnet, ist klar und unmissverständlich auf die Herstellung, Anwendung und Aufrechterhaltung des Rechts begrenzt, welches sich auf die Zweite Tafel der 10 Gebote, auf „Leib und Gut und auf irdische Äußerlichkeiten erstrecken„. Denn, so Luther in „Von der weltlichen Obrigkeit“ weiter: „über die Seele kann und will Gott niemand andern als nur sich selbst regieren lassen. Wenn sich deshalb eine weltliche Rechtsgewalt anmaßt, Gesetze für die Seele zu erlassen, greift sie Gott in sein Regiment und verführt und verdirbt die Seele nur.“ (weitere Gedanken zu Aufgaben und Grenzen der weltlichen Obrigkeit hier und hier). Aufgabe der weltlichen Obrigkeit ist also ausschließlich der Schutz des Lebens und des Eigentums der Bürger sowie den Frieden und den allgemeinen ehrbaren Lebenswandel (die Sittenzucht) zu schützen.

Soweit hier zur Unterscheidung von kirchlicher und weltlicher Obrigkeit. Die Wichtigkeit der drei Stände, ihrer Aufgaben und gegenseitigen Abgrenzung, können für ein rechtes Verständnis der Reformation bzw. die Bereiche der Kirche und Welt nicht überschätzt werden. Dies versetzt die Menschen in die Lage, befreit sie geradezu zum Gehorsam Gott gegenüber bzw. Götzendienst zu vermeiden. Dabei ist ungemein wichtig, die einfachere Lehre der „zwei Königreiche“ in Luthers reicherer Darstellung der drei Stände eingebettet zu verstehen.

Wurde mit der Reformation das weltliche Reich aus der Gewalt der Kirche befreit, leben wir heute aufgrund einer weitreichenden Säkularisation in der Umkehrung der damaligen Situation: Kirche ist in vielerlei Hinsicht nur noch Wurmfortsatz eines sich allmächtig dünkenden Staates, der nicht nur Haushalt und Wirtschaft (Oeconomia) an sich gerissen, sondern auch «Macht über die Seelen» ergriffen hat und «sich an Gottes Angelegenheiten vergreift».

Wächteramt

Verbunden sind alle Institutionen durch das Wort Gottes bzw. dadurch, das Gott in allen durch sein göttliches Regiment mit Evangelium und Gesetz wirkt und regiert, im gemeinsamen Dienst für das Wohl der Menschen. Ohne das geistliche Regiment könnte niemand vor Gott gerecht werden, ohne weltliches Regiment das Böse in der Welt überhand nehmen (was nicht zuletzt überhaupt Gottesdienst & Mission ermöglicht). Dabei gehört der Staat seinem Wesen nach der Schöpfungsordnung und nicht der Heilsordnung an.

Aus der gemeinsamen Verantwortung Gott gegenüber, ergibt sich weiter ein gegenseitiges Wächteramt der Ermahnung ohne grundsätzliche Eingriffsbefugnis in die von Gott selbst in der Schöpfung eingesetzten dreigliedrigen Ordnung. Die weltliche Obrigkeit darf die Kirche zur Wahrung der wahren Lehre aufrufen, dazu, wenn notwendig Synoden einberufen (z.B. WB23.3), die Kirche die Inhaber öffentlicher Ämter zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Amtspflichten, d.h. mit dem höchsten Ziel eines nach christlichen Werten ausgerichteten Gemeinwesens (politica christiana) in Verantwortung vor Gott (!) anhalten.

In der Reformationszeit sah sich die Kirche jedoch regelmäßig einer weltlichen Obrigkeit gegenüber, die sich massiv in die Belange der Kirche einmischte. Das Jahr 1550 in Magdeburg markiert an dieser Stelle einen entscheidenden Wendepunkt in der Geschichte der Reformation, welche sonst einen anderen Verlauf genommen hätte.

Der Adiaphoristische Streit (1548–1560)

Die damalige weltliche Obrigkeit unter Kaiser Karl V. siegte zur damaligen Zeit überall und errichtete, gemeinsam mit dem Papst und den verbliebenen katholischen Fürsten ein antireformatorisches Regime. In vormals protestantischen Ländern wurden wieder römische Gottesdienst gefeiert, die Schriften Luthers und anderer Reformatoren durften teilweise nicht mehr gedruckt werden.

In Wittenberger präsentierten evangelische Theologen, angeführt von Philipp Melanchthon (Phillipisten) eine Alternative zur kaiserlichen Zwangsregelung „Augsburger Interim“ (Übergangsregelung). So sollte in Kursachsen die befürchtete, vollständige Rückführung zur vorreformatorischen, katholischen Lehre abgewendet werden. Sie bezogen dabei die Position , dass sich Protestanten in den sog. „Adiaphora“ (griech. ἀδιάφορα „nicht Unterschiedenes“, „Mitteldinge“, d. h. gleich gültige Dinge) der katholischen Kirche gegenüber kompromissbereit verhalten könnten, nicht jedoch in den zentralen Glaubensartikeln. Zu den Mitteldingen zählten sie die Zeremonien und Riten, ferner auch Hochaltäre, Lichter, Messgewänder und Stundengebete. In den von Melanchthon ausgearbeiteten Leipziger Artikeln machte er deshalb den Katholiken in diesem Bereich Zugeständnisse, wie dies von den kaiserlichen Übergangsregelungen verlangt worden war.

Es ging also um die Frage der Autorität des Magistrats (Fürst, Bürgermeister, Rat und Schöffen), darum das diese zwar nicht das „Recht an heiligen Dingen“ (ius in sacris), sehr wohl jedoch das „Recht um heilige Dinge herum“ (ius circa sacra) habe und damit der Kirche bzw. den Gläubigen in bestimmten Fällen Vorschriften machen kann.

Das Magdeburger Bekenntnis von 1550

Eine kleine Minderheit protestantischer Theologen, die Flacianer unter Führung von Matthias Flacius Illyricus, sammelte sich in Magdeburg. Diese lehnten diese zu weitgehenden Kompromisse in den behaupteten „Mitteldingen“ ab, stritten mit Melanchthon bzw. den sogenannten Phillipisten und widerstanden den Einmischungen der weltlichen Obrigkeit. Dabei begründeten sie ihren Widerstand ausdrücklich mit der Schrift und der Position Luthers, der 1539 in seiner antipäpstlichen Zirkulardisputation das Recht auf Widerstand auf die Dreiständelehre gegründet hatte.

Dazu verfassten sie das Magdeburger Bekenntnis (derzeit nur als ScanBild oder in englischer Sprache) unter Berufung auf die Dreiständelehre zur Rechtfertigung und Legitimation des Widerstands gegen die Obrigkeit in Glaubensfragen. Die Magdeburger Theologen („unseres Herrgotts Kanzlei“) machten darin deutlich, dass der weltlichen Obrigkeit zwar zu gehorchen (zur Wahrung von Frieden, Ordnung und Gerechtigkeit sowie zum Schutz von Leben und Eigentum), das Amt des Kaisers so weit wie möglich zu ehren ist,  stellten jedoch ebenfalls klar, dass die weltliche Obrigkeit keine Befugnis über den Verantwortungsbereich der kirchlichen Obrigkeit besitzt. Tatsächlich verglich sie Karl V. und den Papst mit mehr als einem Tyrannen – mit dem Antichristen selbst.

Das Magdeburger Bekenntnis äußert sich sehr differenziert über unterschiedliche Abstufungen ungerechter weltlicher Obrigkeiten und den schriftgemäßen Umgang damit.

Die folgenden Ausführungen sind einem Artikel Dr. Ryan C. MacPherson’s entnommen und ins Deutsche übertragen:

Eine „nicht maßlos grausame“ Obrigkeit

Alle Menschen, auch die Regierenden, „haben durch ihre natürliche Schwäche ihre eigenen Laster und Sünden, durch die sie, entweder wissentlich oder mutwillig, manchmal Verfehlungen verursachen, die nicht übermäßig grausam, aber heilbar sind“. In solchen Fällen sollten untergeordnete Amtsträger „ihr Amt ausüben, indem sie sie [die betroffenen Regierenden] ernsthaft und auf andere zivilrechtliche Weise verwarnen“. Die niederen Amtsträger sollten jedoch „den Nachteil aushalten, den sie ohne Sünde ertragen können, und keinesfalls selbst zu den Waffen greifen“. Kurz gesagt, die „nicht maßlos grausame“ Obrigkeit muss geduldig ertragen werden.

(Zitate entstammen der von Matthew Colvin übersetzten Ausgabe „The Magdeburg Confession: 13th of April 1550 AD“ und sind nochmals aus dem Englischen ins Deutsche übertragen worden).

Der gesetzlose Tyrann

Im Vergleich zu Stufe 1, die gerade als „nicht maßlos grausam“ beschrieben wurde, beinhaltet Stufe 2 „übermäßige und notorische Verletzungen“. In diesem Fall verletzt die Obrigkeit seinen eigenen Eid: die Verfassung und die Gesetze des Landes aufrechtzuerhalten, z.B. indem sie das „Leben, Ehepartner oder Kinder oder durch Erbschaft oder Gesetz erworbene Rechte und Souveränität“ vorenthält oder wegnimmt.

Die Magdeburger Theologen überließen die Angelegenheit hier weitgehend dem individuellen Gewissen der untergeordneten Amtsträger, wobei sie feststellten, dass Gott sie nicht zwingt, den ungesetzlichen Befehlen des gesetzlosen Tyrannen zu gehorchen, aber auch feststellten, dass es, wenn möglich, besser wäre, in christlicher Geduld zu leiden, ja, „selbst solche Verletzungen zu erleiden und die Rache Gott zu überlassen, wenn die Verletzung einzelne Männer oder einige wenige Männer betrifft; und wenn die Verletzung ohne Sünde toleriert werden kann“.

Der Zwangstyrann

Wenn die Tyrannei der Ungerechtigkeit der Stufe 2 so weit ansteigt, dass eine Duldung ohne selbst schuldig zu werden unmöglich ist, wird sie zu einer Ungerechtigkeit der Stufe 3. Hier „wird ein untergeordneter Amtsträger selbst zu einer konkreten Verfehlung gezwungen, dass er diese nicht ohne schuldig zu werden erleiden kann, wenn Widerstand unterlassen wird“. Die Grenze zwischen den Stufen 2 und 3 zu ziehen, erfordert freilich „ein sorgfältiges und wahrheitsgetreues Urteil“. Auf beiden Ebenen „werden die Verantwortlichen solcher Verstöße richtigerweise zu Tyrannen und werden auch so genannt“. Der Unterschied zwischen ihnen ist eine Frage des Ausmaßes, aber mit der Zeit wird dies fast auch zu einem qualitativen Unterschied: Während sich die gesetzlose Tyrannei von einigen wenigen Einzelfällen, die einen Einzelnen hier oder dort verletzt, zu einem Muster ausweitet, das die Bevölkerung allgemein verletzt, wird die Verantwortung des niederen Amtsträgers immer deutlicher: Er kann nicht mehr mit gutem Gewissen geduldig die betroffenen Regierenden über sich ertragen, sondern ist nun verpflichtet, sich für die Verteidigung des Volkes einzusetzen und gegen diese Regierenden mit allen Mitteln vorgehen, auch wenn keine friedlichen Methoden bleiben.

Der Verfolger Gottes

Ungerechtigkeit der Stufe 4 beinhaltet „mehr als tyrannische“ Verfehlungen. Dies tritt ein, wenn:

„Tyrannen anfangen, so zu werden, dass sie mit List und Waffen nicht so sehr die Personen der untergeordneten Amtsträger und ihre Untertanen verfolgen, sondern das Recht selbst, … und dass sie Gott, den Urheber des Rechts in Person, nicht durch plötzliche und kurzfristige Wut, sondern mit dem bewussten und beharrlichen Versuch verfolgen, gute Werke für die ganze Nachwelt zu zerstören.“

Mit Stufe 4, so folgerten die Magdeburger Theologen, habe der Tyrann es verdient, als „Werwolf“ bezeichnet zu werden, und habe sich in der Tat mit dem Teufel selbst in einen Bund gebracht. Wenn eine tyrannische Obrigkeit das Evangelium zensiert und eine betrügerische Theologie aufstellt, als wäre sie die einzig wahre christliche Lehre, dann hat er sich außerdem die Bezeichnung „Antichrist“ verdient. Ein solcher Tyrann hat seinen christlichen Untertanen keine andere gewissenhafte Option gelassen, als um jeden weltlichen Preis Widerstand zu leisten.

Die Doktrin der Berufung

Die Magdeburger Theologen identifizierten nicht nur die richtige biblisch begründete Antwort auf jede Ebene der Ungerechtigkeit, sondern auch den korrekten Ansprechpartner. In Übereinstimmung mit der lutherischen Berufungslehre erkannten diese Theologen und Amtsträger, dass Gott Menschen zur Erfüllung verschiedener Aufgaben beruft (Einfügung: Väter, Pfarrer, Arbeitgeber, Regierende etc.). Die Magdeburger Theologen wollten keinen Volksaufstand schüren, sondern sie drängten die untergeordneten Amtsträger, ihre eigene Berufung zu erfüllen, indem sie sich zwischen die tyrannischen Armeen Kaiser Karls V. und das Magdeburger Volk stellten, welches Gott ihnen anvertraut hatte.

(Ende der Ausführungen Dr. Ryan C. MacPherson’s)

Wer darf wie und wann gegen Tyrannen vorgehen?

Theodor von Beza, reformierter Theologe, Reformator in Lausanne, Nachfolger Calvins in Genf und Zeitgenosse der Magdeburger Theologen zog dieselben Schlüsse aus dem biblischen Befund und schrieb in seinem Werk „Das Recht der Obrigkeiten gegenüber den Untertanen und die Pflicht der Untertanen gegenüber den Obrigkeiten“ (De iure magistratuum, 1574) von der wechselseitigen Verpflichtung zwischen weltlicher Obrigkeit und Volk. Gehorsam und Unterordnung gebührt der Obrigkeit nur unter der Bedingung, dass diese nach „Recht und Billigkeit“ regiert und nicht zum Tyrannen wird. Geschieht dies, müssen untergeordnete Amtsträger und Behörden (Magistratus) der weltlichen Obrigkeit notfalls mit Gewalt einschreiten ( d.h. remonstrieren).

Beza sieht dabei- ähnlich der Stufen der Ungerechtigkeit des Magdeburger Bekenntnisses- Bedingungen die erfüllt sein müssen:

  1. Die Tyrannei muss offenkundig geworden sein,
  2. vorher müssen alle anderen Mittel versucht worden sein,
  3. zu bedenken ist jedoch nicht nur was erlaubt, sondern auch was förderlich ist. Das Heilmittel darf nicht schlimmer als die Krankheit sein.

Theodor Beza schreibt:
„Über den Widerstand: Es gibt drei Arten oder dreifach verschiedene Untertanen. Die einen sind Privatpersonen, die kein öffentliches Amt bekleiden. Die anderen haben zwar ein Amt, aber sie sind von den höheren Obrigkeiten abhängig, wir nennen sie deshalb die niederen oder subalternen Magistratspersonen. Wenn die der dritten Gruppe auch nicht über die höchste Macht verfügen und nicht das höchste und maßgebende Amt innehaben, so nehmen sie doch einen solchen Rang ein, daß sie gleichsam die Zügel und Bremsen bilden, die den Herrscher zur Erfüllung seiner Pflichten anhalten.
[…]
Keinem Privatmann ist es erlaubt, sich mit offener Gewalt einem Tyrannen entgegenzustellen, dessen Herrschaft das Volk vorher freiwillig anerkannt hat. […] Die Herrschaft steht nur insoweit den Königen oder anderen höchsten Obrigkeiten zu, als sie die guten Gesetze und beschworenen Bedingungen nicht überschreiten. Wenn sie aber zu offenbaren Tyrannen entarten und nicht auf wohlgemeinte Ratschläge hören, dann ist es für die niederen Obrigkeiten zulässig und erlaubt, dem vorzubeugen und dem Tyrannen über das Volk entgegenzutreten. Die Stände aber und die Repräsentanten einer Landschaft, denen die Vollmacht dazu von den Gesetzen übertragen ist, können und müssen sich den Tyrannen widersetzen und notfalls gerechte und verdiente Strafen gegen ihn beantragen, bis der frühere gesetzmäßige Zustand wiederhergestellt ist.“

– Theodor Beza (vgl. a. J. Calvin, Institutio, IV,20,31-32)

Was bereits bei der Betrachtung von 2Petrus2 und Römer 13 deutlich geworden sein sollte ist, das:

„Nur der Wille des einen einzigen Gottes ist ewig und unwandelbar, die Norm aller Gerechtigkeit. Daher ist er der einzige, dem wir ohne jede Ausnahme gehorchen müssen“ (Einleitung in „De iure magistratuum“). Aus dem Willen Gottes bzw. dem Naturrecht ergibt sich eine noch fundamentalere Verpflichtung weltlicher Obrigkeiten, als die wechselseitige Verpflichtung zwischen weltlicher Obrigkeit und Volk: eine Gehorsamsverpflichtung bzw. Unterordnung gegenüber einer Obrigkeit die Gottloses oder Ungerechtes verlangt, existiert nicht!

Konsequenzen für heute

Widerstand gegen eine ungerechte Regierung ist grundsätzlich keine Privatangelegenheit. Hier allein findet sich selbst Übereinstimmung zwischen jenen, die Ungehorsam gegenüber der weltlichen Obrigkeit prinzipiell ablehnen und jenen, die Gehorsam und Unterordnung an konkrete Bedingungen knüpfen.

Von einer „nicht maßlos grausamen“ bzw. willkürlichen aber legitimen Obrigkeit der ersten Stufe muss in der Konsequenz des Sündenfalls ganz Allgemein ausgegangen werden. Eine tatsächlich gerechte weltliche Obrigkeit existiert bis zur Wiederkunft Christi nicht.

Obrigkeiten bzw. Regierungen, die grundsätzlich ihrem göttlichen Auftrag und Mandat, Recht aufzurichten und umzusetzen (Schwertgewalt) nachkommen (Röm13; 2Petr2), nur im Einzel- bzw. Ausnahmefall aufgrund der Sündhaftigkeit einzelner Amtsträger dagegen verstossen, müssen erduldet werden.

Ein solcher Zustand liegt in Deutschland jedoch seit Jahrzehnten nicht mehr vor.

Die zweite Stufe ist jedoch schnell erreicht. Aus Einzel- bzw. Ausnahmefällen wird Regelmäßigkeit und aus einzelnen Amtsträgern wird die Mehrheit bzw. ganze Behörden und Ministerien, welche statt Recht, Unrecht durchsetzen.

Ein solcher Zustand ist in der BRD schon lange vorzufinden. Die deutsche Regierung hält sich weder an die Verfassung, noch an Gesetze oder internationale Verträge. Eigentum wird nicht mehr geschützt, sondern von der Regierung als Volkseigentum praktisch nach belieben eingezogen und verschoben. In Elternrechte wird eingegriffen, Gender- und Sexualpolitik gegen den Willen und das Interesse der Bevölkerung durchgesetzt. Die Übergriffe in das Privat- und Wirtschaftsleben kann ohne jeden Zweifel als willkürlich, totalitär bzw. als gesetzlose Tyrannei bezeichnend werden.

Selbst hier empfehlen die Magdeburger Theologen oder auch Theodor von Beza jedoch Duldsamkeit. Kein Privatmann besitzt das Recht ungerechte Steuerlast abzuschütteln oder Widerstand gegen die Regierung zu leisten. Erlaubt ist jedoch- natürlich im Rahmen der Gesetze- Initiativen zu starten, an Demonstrationen teilzunehmen oder Bürgermeister, Abgeordnete aufzufordern aktiv zu werden. Aber selbst diese können, solange sie selbst noch nicht schuldig werden, auf Gottes Eingreifen warten.

Ganz anders jedoch bei Stufe 3. Hier ist die Tyrannei d.h. die Ungerechtigkeit der Regierung offensichtlich geworden, machen sich alle an einer Obrigkeit in höherer Funktion Beteiligten selbst schuldig. Die Gesetzlosigkeit ist so eklatant und maßlos, dass das Schweigen oder Dulden auch untergeordneter Amtsträger Widerstand erforderlich macht. Ein „sorgfältiges und wahrheitsgetreues Urteil“ fällt hier tatsächlich leicht:

Eine Regierung, die seit Jahrzehnten der Ermordung von Millionen ungeborener Kinder tatenlos zusieht, dies selbst durch eine pervertierte Gesetzgebung ermöglicht hat (derzeit wird sogar über eine Ausweitung diskutiert!), kann berechtigt und zweifelsohne als Zwangstyrann bezeichnet werden. Auch untergeordnete Amtsträger und Behörden können nicht mehr guten Gewissens die Regierung stützen, sondern sind verpflichtet, sich für die Verteidigung des Volkes einzusetzen und gegen diese Regierung mit allen Mitteln vorzugehen.

Nichts von alledem geschieht! Vielmehr haben wir eine gesetzlose Regierung und ein gesetzloses Volk!

Theodor von Beza gibt hier zu bedenken, dass bei der Wahl der Mittel bedacht werden sollte, was förderlich ist. Das Eingreifen gegen Unrecht, darf nicht zu noch mehr Unrecht, sondern sollte zu einem besseren Zustand als vorher führen.

Wo in aller Welt steht hier nun die Kirche?