Anarchismus, Minarchismus und Legitimität in der zivilen Verwaltung
Unter christlichen Libertären wie auch unter anderen Libertären gibt es unterschiedliche Ansichten über die Legitimität, Notwendigkeit und Unvermeidbarkeit des Staates. Für einige ist dies die abgenutzte Debatte zwischen einer Sichtweise, die die Staatenlosigkeit (oder „Anarchismus“) für eine freie Gesellschaft befürwortet, und einer Sichtweise, die einen begrenzten Staat (oder „Minarchismus“) für eine freie Gesellschaft befürwortet. Können Libertäre, sowohl Anarchisten als auch Minarchisten, beim Streben nach einer freien Gesellschaft zusammenarbeiten? Ich denke, sie können. Dennoch gibt es echte Meinungsverschiedenheiten zwischen diesen beiden Ansichten, und jede Ansicht ist es wert, betrachtet zu werden.
In einer Reihe von Artikeln werde ich auf einige häufige Einwände eingehen, die meiner Erfahrung nach von minarchistischer Seite gegen den Anarchismus vorgebracht werden. Der erste betrifft Recht und Ordnung und die Frage nach der Legitimität des Staates. Der zweite betrifft die menschliche Sündhaftigkeit und die Frage nach der Notwendigkeit des Staates. Der dritte betrifft die Herrschaftshierarchie und die Frage nach der Unvermeidbarkeit des Staates. Der vierte Punkt betrifft unsere (Un-)Fähigkeit, uns eine freie und staatenlose Gesellschaft vorzustellen, sowie die Frage nach der Plausibilität der Staatenlosigkeit.
Erstveröffentlicht auf der Seite des Libertarian Christian Institute
Christliche Libertäre, sowohl Anarchisten als auch Minarchisten, halten an der Notwendigkeit von bürgerlichem Recht und Ordnung in einer freien Gesellschaft fest. Diejenigen, die die Rechte anderer verletzen, wird es immer geben. Diese Ungerechtigkeiten müssen durch die Verwaltung der zivilen Justiz wiedergutgemacht werden. Dies ist die Aufgabe einer zivilen Ordnung. Ein Staat ist eine Organisation, die unter Zwang das Monopol der zivilen Herrschaft in einem Gebiet aufrechterhält. Die Schlüsselfrage und der Hauptstreitpunkt zwischen Minarchismus und Anarchismus ist die Frage, ob der Staat ein legitimes Mittel ist, um eine zivile Regierungsführung zu erreichen.
John Locke, der vor allem als Vater des klassischen Liberalismus bekannt ist, war ein christlich-libertärer Philosoph. Seine Abhandlungen über die Regierung wurden zur Unterstützung des (begrenzten) Staates als einziges legitimes Mittel zur Erfüllung der drei von ihm aufgestellten Anforderungen an eine zivile Regierungsführung in einer freien Gesellschaft herangezogen.
Ziviles Regieren erfordert:
- Unparteiische Richter
- Ein allgemein bekanntes und vereinbartes Gesetzeswerk
- eine wirksame Rechtsdurchsetzung
Dies entspricht den drei Funktionen der Regierung: der Judikative, die Streitigkeiten entscheidet; der Legislative, die die Regeln festlegt, nach denen die Rechtsprechung erfolgt; und der Exekutive, die für die Durchsetzung der Urteile sorgt.
Der Minarchismus von John Locke
Unparteiische Richter
Locke sagt, dass wir einen Staat brauchen, weil „die Menschen, da sie auf sich selbst fixiert sind, durch Leidenschaft und Rache sehr geneigt sind, in ihren eigenen Fällen zu weit zu gehen, und durch Nachlässigkeit und Sorglosigkeit in den Fällen anderer Menschen zu nachlässig sind.“ (Locke, Two Treatises of Government, ii.ix.125).
Es ist ein grundlegendes Prinzip der Gerechtigkeit, dass man nicht Richter in eigener Sache (d.h. im eigenen Streit mit einem anderen) sein sollte.
Ein allgemein bekanntes und vereinbartes Gesetz
Locke sagt, dass wir einen Staat brauchen, der „ein feststehendes, bekanntes Gesetz bereitstellt, das mit allgemeinem Einverständnis als Maßstab für Recht und Unrecht und als gemeinsames Maß für die Entscheidung aller Streitigkeiten angenommen und anerkannt wird….“ (Locke, Two Treatises of Government, ii.ix.124).
Zwar ist Unkenntnis des Gesetzes keine Entschuldigung, aber wenn es kein relativ einheitliches Gesetz gibt, das allgemein zugänglich ist, dann sorgt das Gesetz nicht wirklich für Ordnung.
Effektive Rechtsdurchsetzung
Locke sagt, dass wir einen Staat brauchen, der „die Macht hat, das Urteil zu stützen und zu unterstützen, wenn es richtig ist, und es ordnungsgemäß zu vollstrecken.“ (Locke, Two Treatises of Government, ii.ix.126).
Wenn jemandem etwas angetan wurde und ein Gericht den Verbrecher für schuldig befindet und entscheidet, dass das Opfer eine gerechte Entschädigung und Schadenersatz erhalten soll, nützt dies nichts, wenn das Urteil nicht wirksam vollstreckt wird.
Locke vertritt die Auffassung, dass wir einen Staat brauchen, wenn wir überhaupt eine zivile Regierung haben wollen.
Ist Lockes Argument für den Minarchismus unwiderlegbar?
Locke vertritt den Standpunkt, dass diese drei Voraussetzungen für eine zivile Staatsführung nur durch einen Staat erfüllt werden können und durch Staatenlosigkeit nicht zu erreichen sind. Aber ergibt sich diese Schlussfolgerung logisch aus seinen Argumenten?
Bietet der Staat unparteiische Richter?
Der Staat, als Monopolregierung, kann nicht neutral sein. Er muss in seinem eigenen Fall als Richter auftreten. Es liegt nicht in der Natur einer Monopolregierung, neutral zu sein. Wäre dies der Fall, würde der Staat aufhören, ein Staat zu sein.
Sorgt der Staat für allgemein bekanntes und vereinbartes Recht?
Der Minarchismus führt zu Konflikten bei der Schaffung von Recht und bei der Auslegung des Rechts. Dies zeigt sich in politischen Debatten, in der Spaltung der Parteien, in rechtlichen Anfechtungen, in laufenden Gesetzesänderungen und sogar in Skandalen. Darüber hinaus schaffen die Staaten mit Hilfe der Bürokratie immer mehr Gesetze (die den Gesetzgebern oft unbekannt sind). Der Staat als Monopolregierung hat keinen Anreiz, die Gesetze in einem überschaubaren Rahmen zu halten.
Bietet der Staat eine wirksame Rechtsdurchsetzung?
Effektivität setzt sowohl die Macht zur Durchsetzung als auch die Beschränkung dieser Macht voraus. Machtmissbrauch ist bei der Monopolisierung jeder Branche vorprogrammiert. Obwohl die Strafverfolgung im Idealfall durch das Gesetz, das sie durchsetzt, eingeschränkt wird, hängt dies in Wirklichkeit von der freiwilligen Zurückhaltung des Einzelnen bei der Strafverfolgung ab. Es gibt keinen eingebauten Anreiz, unbeherrschte Einzelpersonen und Behörden zu korrigieren, insbesondere wenn eine “ Kameradschaftsmentalität “ unbeherrschte Handlungen verstärkt. Wenn es eine monopolistische Rechtsdurchsetzung gibt, wird es fast unmöglich, seine Rechte dagegen zu verteidigen.
Gründe für den Anarchismus
Der christlich-libertäre Anarchismus bestreitet, dass wir einen Staat brauchen, um bürgerliches Recht und Ordnung zu haben. Stattdessen plädieren wir für eine staatsfreie Zivilverwaltung. Das heißt, dass es zur Verwaltung des Zivilrechts keine Monopolregierung geben darf.
Ohne das Territorium tatsächlich zu besitzen, ist eine Monopolregierung ein Akt der Aggression gegen Personen und deren Eigentum, so dass selbst ein begrenzter Staat immer noch illegitim ist. Ebenso wie die Monopolisierung einer Dienstleistung (z. B. der Gesundheitsversorgung), bei der eine Organisation die ausschließliche Befugnis zur Erbringung dieser Dienstleistung erhält, einen Akt der Aggression darstellt, ist auch die Monopolisierung der zivilen Verwaltung durch den Staat (wie begrenzt er auch sein mag) ein Akt der Aggression.
Der Bedarf an unparteiischen Richtern ist ein Grund für Staatenlosigkeit.
Es ist ein Trugschluss, aus der Tatsache, dass wir uns an eine dritte Partei wenden sollten, um unsere Streitigkeiten zu entscheiden, zu schließen, dass es nur eine dritte Partei geben darf, an die sich jeder wenden kann. Eine staatenlose (nicht monopolistische) Zivilverwaltung lässt mehr als eine dritte Partei zu, so dass selbst diejenigen, die Streitigkeiten entscheiden, nicht zu Richtern in eigener Sache werden.
Die Notwendigkeit eines allgemein anerkannten und bekannten Rechts ist ein Grund für die Staatenlosigkeit.
Die Staatenlosigkeit bietet den notwendigen Anreiz, das Recht in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Abgesehen von einem Monopol gibt es einen hohen Anreiz, einheitliche und bekannte Regeln zu haben. Historisch gesehen war genau dies der Fall, zum Beispiel bei dem bekannten und staatenlosen Rechtshändler.
Die Notwendigkeit einer wirksamen Rechtsdurchsetzung ist ein Grund für die Staatenlosigkeit.
Lockes Argument lässt die sich entwickelnde organisierte Rechtsdurchsetzung unberücksichtigt. Wir sehen dies bereits in Form von privaten Sicherheitsunternehmen und auch im Fall von stärkeren Verteidigungsmaßnahmen wie der Existenz von Bürgermilizen. Historisch gesehen gibt es eine Reihe von Beispielen für die staatenlose Organisation von Verteidigung und Durchsetzung, wie zum Beispiel in der „nicht so wilden“ amerikanischen Grenzregion.
Legitime zivile Selbstverwaltung erfordert Staatenlosigkeit
Christliche Libertäre, die dem Minarchismus anhängen, und diejenigen, die dem Anarchismus anhängen, sind sich einig, dass Recht und Ordnung, die Verwaltung der zivilen Justiz, für eine freie Gesellschaft notwendig sind. Der Anarchismus erkennt jedoch an, dass selbst ein Minimalstaat illegitim ist, weil er als Monopol von Natur aus gegen uns gerichtet ist. Darüber hinaus erweisen sich die besten Gründe, die für den Minarchismus angeführt werden, als sehr starke Gründe für eine staatenlose Zivilverwaltung.*
Aber macht die sündige Natur des Menschen die zivile Staatsführung zu einer Art notwendigem Übel? Dies wird das Thema meines nächsten Artikels sein.
*For more on this critique of Locke’s view:
An Anarchist Legal Order (10 of 10 in a series on the Foundations of Libertarian Ethics), Roderick T. Long
Market Anarchism and Constitutionalism, Roderick T. Long
Veröffentlicht im Original durch Kerry Baldwin
In deutscher Sprache veröffentlich mit
freundlicher Genehmigung von Kerry Baldwin