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Römer 13, das 5. Ge- und Verbot totaler Jurisdiktion

Bei den paulinischen Ausführungen in Römer 13 über das Verhältnis des Menschen zu einer zivilen Autorität (König, Bürgermeister etc., zumeist als »Staat« subsummiert) handelt es sich konkret um Erläuterungen des 5. Gebots:

»Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit deine Tage lange währen in dem Land, das der Herr dir gibt.«

2.Mose 20,12

Bei allen »Geboten« existieren sowohl unmittelbare Ge-, wie auch Verbote bzw. Pflichten für verschiedene Parteien und darüber hinaus, auch die grundsätzliche Verheißung der Freiheit. Das im 5. Gebot mit der Eltern nicht nur die natürlichen Eltern angesprochen werden, sondern alle, die aufgrund natürlicher oder amtlicher Stellung Autorität besitzen, mag für den einen oder anderen neu oder ungewohnt klingen, ist jedoch kirchengeschichtlich und konfessionsübergreifender Konsens.

Wenn Kindern geboten wird, ihre Eltern zu »ehren«, wird jedoch nicht nur von Kinder Gehorsam und Unterordnung gegenüber ihren Eltern gefordert, sondern von den Eltern ebenso eine Übereinstimmung mit den Geboten bzw. Befehlen Gottes. Der Ehre und Gehorsam erweisen sich Eltern vor allem dadurch würdig, dass diese nichts gegen bzw. über Gottes Gebote oder die Vernunft hinaus befehlen. Das ist analog auf alle Amtsträger und Autoritäten zu übertragen.

Das bedeutet, dass wenn bspw. im Evaluationsbericht zu den Maßnahmen des IfSG festgestellt wird, dass die Maßnahmen der Regierung während der sogenannten »Coronazeit« insgesamt dem Grundgesetz widersprochen haben, dass jede damalige Kritik und »Ungehorsam« gegenüber der Regierung nicht nur gerechtfertigt gewesen ist, sondern dass es »Aufgabe und Pflicht« jeder Person- ob Amtsträger oder Privatmensch- gewesen wäre, hier Kritik und Widerstand im Rahmen seiner Stellung anzumelden.

Spätestens mit Erscheinen des Evaluationssberichts, der mittlerweile veröffentlichten Fakten über die der Regierung bekannte tatsächliche „Gefährdung“ und Wirkungslosigkeit der Maßnahmen. Auch Pfarrer und Pastoren, Älteste und Geschwister die sich angemaßt haben Dinge zu fordern, die ihnen nicht zukamen, stehen in der Pflicht um Vergebung zu bitten und zukünftig davon abzusehen, einem Staat zu gehorchen, der fordert was er nicht fordern darf.

Vielmehr war es Götzendienst, einer menschlichen Autorität totale Jurisdiktion zuzuschreiben, da diese Art unbegrenzter Autorität nur Christus Jesus vorbehalten ist (Jes. 9,6-7; Dan. 7,13-14; Kol. 1,15-20; Mt. 28,18). Dies setzt der gerichtlichen Autorität untergeordneten Ämter, die grundsätzlich unter der Autorität Christi stehen, Grenzen.

Eine ausführliche Darlegung der Begrenzungen ziviler und geistlicher Autorität in medizinischen Angelegenheiten ist in der Warrenton Erklärung über medizinische Befugnisse, biblische Ethik und Autorität zu finden.

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