1 Ausnahmezustand
1.1 Der Anlass: Corona
Es war im vergangenen Jahr kurz vor Karfreitag. Ich hatte mich gerade an den Schreibtisch gesetzt, um mich auf die anstehende Wortverkündigung vorzubereiten. Plötzlich trat mir schlagartig das vor mein inneres Auge, was mir natürlich irgendwie schon vorher klar war: Ich werde den Gottesdienst am Karfreitag nicht zusammen mit der Gemeinde feiern können. Jedes Gemeindemitglied wird in seinem Wohnzimmer vor seinem Computer sitzen und dort ziemlich isoliert Gott für sein herrliches Heilswerk loben, ihn im Gebet und in der Fürbitte anrufen und das Glaubensbekenntnis sprechen. Die Predigt wird irgendwann vorher gefilmt werden, um sie dann zu der vorgesehenen Zeit im Internet hochzuladen. Wenn ich die Predigt von der Kanzel halten werde, werden für die Filmaufnahme lediglich zwei oder drei Technikspezialisten anwesend sein. Und diese jungen Männer werden während meiner Predigt vorrangig mit ihren technischen Apparaturen beschäftigt sein.
An dem Tag, an dem sich die Gläubigen in einer besonderen Weise an das Heilswerk Christi am Kreuz von Golgatha erinnern, wird es also nicht zulässig sein, zusammen mit seiner Gemeinde den dreieinen Gott für sein Heilswerk zu preisen und ihm dafür zu danken.
Entsprechendes wird für den Gottesdienst am Auferstehungstag Christi gelten. Also gerade an dem Tag, an dem wir eigentlich inmitten der Schar der Heiligen den Lebensfürsten für den Sieg über den ewigen Tod preisen werden, wird diese Triumphfeier behördlicherseits untersagt sein, weil eine geringe Möglichkeit besteht, durch ein „Killervirus“ vom biologischen Tod betroffen zu werden.
Sämtliche öffentlich-rechtlichen Medien hatten in den zurückliegenden Tagen unüberhörbar laut den regierungsamtlich angeordneten Lockdown verbreitet. Bei Nichteinhaltung dieser Anordnung habe man mit empfindlichen Strafen zu rechnen.
Nicht wenige unserer Zeitgenossen waren in Panik geraten und bereit, sämtliche staatlichen Bestimmungen ohne weiteres zu befolgen, zumal die Fernsehbilder aus China und Italien ihre beabsichtigte Wirkung nicht verfehlt hatten und am Anfang ja zugegebenermaßen keineswegs klar war, wie schlimm das Virus ist.
Aber es geschah noch mehr: Dort, wo (noch) nicht jegliches Zusammenkommen der Gemeinde untersagt war, eiferten landes- und freikirchliche Verantwortungsträger dafür, die staatlichen Verordnungen nicht nur umzusetzen, sondern sie geradezu überzuerfüllen: Man habe nicht nur aus Fürsorge gegenüber Leib und Leben des Nächsten auf jegliche Präsenz-Gemeindeveranstaltungen zu verzichten und stattdessen auf Video-Zoom-Meetings umzustellen, sondern die Gottesdiensthäuser seien auch deswegen verschlossen zu halten, weil man auf diese Weise Solidarität mit den anderen Betroffenen üben könne und dies Ausdruck eines christlichen Zeugnisses sei.
Tatsächlich waren nicht nur die Gottesdienste von den staatlichen Verordnungen betroffen. Eigentlich waren sie wegen Artikel 4 des Grundgesetzes noch in einer besonderen Weise geschützt. Dort steht in den beiden ersten Absätzen geschrieben: „(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ In jenen Wochen war das gesamte Gemeinwesen tief aufgewühlt, da sehr, sehr viele Betriebe und Firmen soweit möglich auf Homeoffice umstellten und Kitas, Schulen, Geschäfte, Gastronomiebetriebe sowie zahllose Dienstleistungsfirmen ihre Angebote ummodelten, zurückfuhren oder ganz beendeten.
Begründet wurden und werden diese Maßnahmen mit dem Corona-Virus [Sars-Covid-19]. Man habe es mit einem Virus zu tun, das eine weltweite „Pandemie“ ausgelöst habe. Zur Untermauerung dieser Botschaft wurden seitdem fortwährend Berichte über Infektions- und Todeszahlen durch die öffentlichen Medien frei Haus geliefert. Hinzu kamen die direkt übertragenen „Briefings“ aus der Bundespressestelle. Allerdings fiel dem interessierten Zuschauer auf, dass die jeweiligen Behörden nicht nur in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Verordnungen verfügten, sondern auch mit dem sogenannten Inzidenz(grenz)wert recht – nennen wir es einmal – kreativ umgingen.
Als wir uns vor einem Jahr in der Gemeinde über die Situation austauschten, vertraten die meisten die Meinung, die staatlich verordneten Gottesdiensteinschränkungen bzw. -verbote würden in ein paar Wochen Geschichte sein. Nur wenige, wie zum Beispiel meine Frau waren im Blick auf ein (baldiges) Zurückkehren zum „Normalzustand“ skeptischer eingestellt.
Mich selbst belastete die Situation sehr, wenn ich an unsere Gemeinde dachte. Natürlich hoffte ich, dass meine Frau nicht Recht behalten werde. Wer hätte sich damals auch ernsthaft vorstellen können, dass in unserem „freien Westen“ monatelang neben sonstigen staatlichen Anordnungen auch Verbote bzw. Einschränkungen von Gottesdiensten angeordnet würden?
Es ist unbestritten, dass sich während der Sommermonate die behördlichen Auflagen entspannten. Aber bekanntlich zogen im Herbst die Lockdown-Maßnahmen wieder an. Zu Weihnachten gab es erneut erhebliche staatliche Vorgaben, durch die die Gottesdienstfeiern massiv beeinträchtigt waren. Inzwischen blicken wir auf ein Jahr staatlicher Einengungen zurück.
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