Manuel Maggio kann das Recht „in Ruhe gelassen zu werden“ nicht finden
In dem ef-Artikel „Schutz der Privatsphäre – Ist das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, eine Lüge? – Ich konnte es bis jetzt nirgendwo finden …“ versucht der Autor, Roland Baaders Satz „Das einzige Menschenrecht ist das Recht, in Ruhe gelassen zu werden“ als Lüge zu entlarven.
Hat sich Roland Baader geirrt, ist alles nur eine Lüge?
Gewiss nicht! Nur weil jemand etwas nicht finden kann, bedeutet dies noch lange nicht, das dieses „Etwas“ nicht existent ist.
Machen wir uns also auf die Suche für Manuel M. …
Zunächst einmal muss grundsätzlich zwischen Recht und Gesetz unterschieden werden. Richtig und tatsächlich juristischer Grundsatz ist, dass zu einem Gesetz- nicht „Recht„- immer auch dessen Durchsetzbarkeit (Sanktionierung seiner Nichtbefolgung) gehört. Wie sieht das eigentlich aktuell bspw. mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus? Hochtrabend garantiert durch das Grundgesetz. Ich befürchte schlecht zur Zeit. Wie sieht es weiterhin mit dem Recht auf Eigentum aus, ebenfalls geschützt durch das Grundgesetz (Art. 14 GG)? Bereits einen Satz weiter, wird das „Grundrecht“ inhaltlich entkernt: Recht kann und wird durch einen bloßen Mehrheitsbeschluss bzw. per Gesetz ausgehebelt. Und so können wir lustig weitersuchen…
Existieren diese Rechte also auch nicht? Ich jedenfalls bestehe auf diese Rechte und will sie unbedingt!
Nun führt Manuel Maggio eine neue Kategorie ein: „freiwillige und liebevolle Kooperation„. Unter uns Libertären genießt „freiwillige Kooperation“ ja absoluten Kultstatus! Geboren aus dem Nichtaggressionsprinzip (NAP) und dem Selbsteigentum entsteht ein Markt unbegrenzter Möglichkeiten. Und das alles ohne Gewalt , aber auch… und hier irrt Manuel Maggio erneut: ohne Liebe! Freiwillige Kooperation bedarf keiner „Liebe„. Das ist gerade das Schöne und Liebliche daran! Selbst bloßer, böser Eigennutz (netter ausgedrückt: beiderseitiger Vorteil) reicht aus, um zu Vereinbarungen mit gewisser Sicherheit zu gelangen.
Also machen wir das Fass, das Manuel Maggio nicht öffnen will, auf und schauen uns das „Recht in Ruhe gelassen zu werden“ tatsächlich genauer an. Und ich meine eben und tatsächlich dieses Recht. Nun meinte Baader, meinen freiheitlich Gesinnte tatsächlich nicht grundsätzlich akustische Ruhe, aber auch diese gehört natürlich dazu, sondern Freiheit.
Das Problem von Manuel Maggio und uns anderen beginnt nun dort, wo alle anderen Probleme beginnen: Der Durchsetzer aller Rechte, der territoriale Gewaltmonopolist, hat kein Interesse an unseren Rechten (Freiheit & Eigentum), setzt diese nur dann durch, wenn er selbst ein Interesse daran hat. Sein Beispiel hinkt logisch bzw. sprichwörtlich auf beiden Beinen: Als „Mieter“ einer Wohnung besitzt er nur „geliehenes Recht“ bzw. begrenzte Macht über eine Sache, hier auf Ruhe, und kann es- in der Tat- nicht durchsetzen. Als Eigentümer hätte er dieses Recht und könnte es unter den gegebenen Umständen möglicherweise durchsetzen: nämlich indem er den Mieter daran erinnert, sich an seine Regeln zu halten oder sich eine andere Wohnung zu suchen.
„Das Eigentum eines jeden Menschen an seinem Leben, an seiner Person, an seinem Körper und an seinen rechtmäßig erworbenen materiellen Gütern ist der Kern des einzig wahren Freiheitsbegriffs, nämlich der persönlichen Freiheit. Alle Menschenrechte sind Eigentumsrechte, und nur unverletzliche Eigentumsrechte sind wahre Menschenrechte; alle anders formulieren Rechte des Menschen sind Schein und Trug und laufen letztlich auf Freiheitszerstörung hinaus.“
Roland Baader, „Begrifflichkeit Freiheit“
Heißt im Klartext: 1. Manuel Maggio hat etwas grundsätzlich falsch oder nicht verstanden. Rechte sind nicht gleichbedeutend mit Gesetzen. Diese können- bestenfalls- müssen jedoch nicht übereinstimmen. 2. Alle sogenannten „Gesetze“ stehen unter demselben Vorbehalt der Durchsetzbarkeit, fallen daher jedoch mit der- den Menschen geraubten- Fähigkeit, diese alleine durchzusetzen zu können. 3. Rechte existieren jedoch auch ohne Fähigkeit der Durchsetzbarkeit. Sie sind dem Menschen von Natur aus zu eigen. 4. Seine aufgezählten Optionen sind daher Makulatur oder liebevoller ausgedrückt: persönliche Befindlichkeit, haben jedenfalls mit tatsächlicher Kooperation, zumal „liebevoll“ wenig oder nichts zu tun. Denn es ist weder liebevoll von einem Nachbarn, wenn dieser zu Unzeiten Krach macht, noch „liebevoll“ dies zu ertragen.
Unfähigkeit oder Unwille zur Durchsetzung des nun gefundenen Rechts, auch akustisch „in Ruhe gelassen zu werden“ ändert nichts an dessen Existenz, legt lediglich offen, dass uns dieses Recht durch den Staat vorsätzlich vorenthalten wird. Und je mehr Menschen dies erkennen, desto mehr echte Kommunikation und vielleicht auch Liebe wird es geben.