Allgemein,  Theologie

Mitgliedschaft in der Gemeinde

Die Wahrnehmung des Themas „Mitgliedschaft“[1] als Problematik, erscheint mir insbesondere für deutsche Christen allgemein und speziell in freikirchlichen Kreisen zu existieren. In diesem Beitrag möchte ich einleitend und kurz meine Mutmaßungen zu den Gründen, für die diesbezüglich oft sehr negative Sichtweise einerseits darlegen, andererseits auf das Für und Wieder von Mitgliedschaft aus geistlicher Sicht eingehen.

[Anmerkung: Dieser Artikel ist entstanden zu einem Zeitpunkt, in dem ich mich theologisch von der pfingstlich-/charismatischen Bewegung und Lehre gelöst habe. Einige dogmatische Punkte sehe ich heute anders, manches würde ich anders formulieren, aber als biograpisches Dokument besitzt es durchaus noch Wert für mich]

Einleitung

Sind es auf der einen Seite durchaus nachvollziehbare Anfragen beispielsweise aufgrund der besonderen historischen Erfahrung in Deutschland (Mißtrauen gegenüber Institutionen – 3. Reich), gehört weiterhin das grundsätzliche Selbstverständnis der „Freikirchen“[2], in Abgrenzung zu den ehemaligen Staats- bzw. Volkskirchen[3] dazu. Darüber hinaus jedoch – und nach meiner Meinung ausschlaggebend – ist es die gesellschaftliche Entwicklung der Individualisierung und Unverbindlichkeit, die zu einer oft eher negativen Beurteilung von Mitgliedschaft führen. Verstärkt wird diese Haltung zudem oft durch schlechte persönliche Erfahrungen mit der Institution Kirche/Gemeinde und den vorgefundenen Autoritäten, Meinungen etc. Darüber hinaus existiert gar die Überzeugung, daß formale Kriterien grundsätzlich „notwendige Übel“ darstellen würden, welche man soweit es geht nicht zu beachten hat.

Bevor ich beginne, ist ferner festzustellen, daß mit dem Thema Mitgliedschaft ein äußerst komplexer Sachverhalt angesprochen wird, der neben profanen Aspekten, wie beispielsweise dem Vereinsrecht, letztlich einen zutiefst geistlichen Bereich – das Wesen und die Natur der Gemeinde als solches – berührt und daher hier nur in ausgewählten Teilbereichen behandelt werden soll.

Gemeinde steht erkennbar in einem multiplen Beziehungsgeflecht, sei es zu dem Herrn Jesus Christus selbst, dem einzelnen Gläubigen, der geistlichen Welt allgemein, der säkularen Welt, dem Staat gegenüber etc. pp. Aus dieser Vielzahl existierender Beziehungen, will ich in diesem kurzen Aufsatz lediglich drei, mir in diesem Zusammenhang relevant erscheinenden, aufgreifen und behandeln:

  1. Gemeinde als universale [weltweite], katholische [allgemeine] Gesamtgemeinde
  2. Gemeinde als lokale Ortsgemeinde und
  3. Gemeinde als eingetragener Verein[4] [e. V.] bzw. Körperschaft des öffentlichen Rechts[5] [K.d.ö.r.]

Gemeinde – universal und lokal [Gliedschaft und/oder Mitgliedschaft?]

Wird die geistliche Realität der Existenz einer universalen Gesamtgemeinde, selbst von, der Gemeinde fernstehenden Christen (gleich welcher Konfession oder Denomination), grundsätzlich positiv wahrgenommen, werden schon gegen lokale Ortsgemeinden bzw. z. T. berechtigt der Aufteilung in verschiedene Konfessionen und Denominationen[6], erste Einwände erhoben. Als Ausgangspunkt dieses, als Gesprächsgrundlage gedachten Beitrages, soll Johannes 17,11-19[7] dienen, nachdem Gläubige bzw. Gemeinde [ekklesia] schon jetzt in ihrer Natur so verwandelt[8] sind, daß sie nicht mehr „von dieser Welt“ sind, aber dennoch „in ihr“ leben.

Kritiker formaler Mitgliedschaft [mit Mitgliederlisten, -Ausweis etc.] wenden [scheinbar] biblisch korrekt ein, daß Gemeinde keine menschliche bzw. irdische Organisation, sondern durch Gott begründet und garantiert sei. Und sie haben damit [einerseits] vollkommen und unbestritten recht. Gemeinde wird an einigen Stellen der Schrift z.B. als ein Geheimnis/Mysterium[9] bezeichnet, ist sie u. a. als „Leib“ untrennbar mit dem verherrlichten Christus oder auch den bereits entschlafenen Heiligen verbunden. Sehen wir uns aber z.B. ein paar Attribute dieser unsichtbaren, universalen Gemeinde an, die dieser als „Braut Christi“ [heilig, untadelig[10]] zugesprochen werden, stellen wir mitunter fest, daß diese in einem offensichtlichen Kontrast zu den Eigenschaften der sich uns darstellenden Gemeinde stehen. Gemeinde wird in der Schrift andererseits ebenso als eine irdisch lokal verfaßte lokale Gemeinschaft beschrieben, die greifbar als eine Gemeinschaft von Menschen mit all ihrer Unvollkommenheit [Streit[11], Parteiungen[12] etc.] und auch Verbundenheit mit kulturellen und zweckmäßigen Gegebenheiten und Notwendigkeiten erscheint.

Wir können somit bereits nicht nur dem Schriftbefund folgend, sondern auch dem praktischen Erleben nach, zwei Dimensionen der Gemeinde erkennen. Die eine Dimension, ist die geistliche, unsichtbare und weltweite Gemeinde/Kirche[13], welche als Leib, Tempel oder Braut Christi bereits jetzt verwandelt, heilig und tadellos vor Gott existiert. Andererseits die substantiell verwirklichte, sichtbare und lokale Gemeinde[14], die in der praktischen Heiligung lebt und durch gelebte Liebe erfahrbar wird. Wie in der einleitenden Bibelstelle anklingt, gibt es ein „sowohl als auch“, existiert eine vertikale wie horizontale Dimension der Gemeinde. Verschiedentlich wird folgerichtig – als theoretische Konzeption – zwischen Gliedschaft [in der Gesamtgemeinde] und Mitgliedschaft [in der Lokalgemeinde] unterschieden, wobei in dieser Konzeption kein grundlegender Gegensatz konstruiert wird, sehr wohl jedoch die bestehende Verschiedenheit zwischen Gliedschaft und Mitgliedschaft erkannt wird. Wird Gliedschaft am Leib Christi exklusiv und ausschließlich durch den Geist Gottes begründet, gewährt und garantiert, kann Mitgliedschaft durch die Leitung einer Gemeinde sowohl gewährt, versagt oder durch Ausschluß wieder entzogen werden[15] [16].

Ist Gliedschaft dem Wesen nach mit der unsichtbaren Welt und direkt mit Christus verbunden – exklusiv auf Ihn bezogen – existieren für Mitgliedschaft neben gleichfalls eindeutigen geistlichen Aspekten auch sehr profane, irdische und zweckmäßige Gesichtspunkte. Gliedschaft wird in Mitgliedschaft faßbar und „erdet“ sozusagen die „unsichtbare“ Gliedschaft in der universalen [katholischen, allgemeinen] Kirche in die lokalen Gemeinde hinein und „ist somit ein Stück gelebter Nachfolge“ [BFP Online[17]].

Man kann somit sagen, Lokalgemeinde ist die substantielle Verwirklichung der geistlichen Realität der Gesamtgemeinde, ähnlich wie die Taufe im Wasser ein sichtbares Zeichen der Taufe durch den einen Geist darstellt und nichtsdestotrotz eine eigene Qualität besitzt. Hier besteht der Raum für eine gabenorientierte Dienstgemeinschaft  [koinonia-communio[18]] in gegenseitiger Verantwortung[19], wird die Liebe Gottes praktisch erfahrbar[20].

Mitgliedschaft in der Lokalgemeinde ist weiterhin Ausdruck von Ordnung in der Gemeinde. Denn so wie Gott ein Gott der Ordnung[21] ist, wirkt sich dies auch in seiner Gemeinde aus. In den entstehenden ersten Gemeinden wird erkennbar an jedem Ort Aufsicht, Verwaltung und Ordnung[22] installiert. Hier entstehen erste Liturgien im Gottesdienst[23], werden Dienste, Ämter offenbar[24]. Ebenso deutlich wie das Dienen der Ältestenschaft, ist die Ein- und Unterordnung der Gläubigen gegenüber der Ältestenschaft[25] erkennbar, ermöglicht erst Mitgliedschaft das nachhaltige Reden in das Leben des einzelnen Gemeindemitgliedes hinein, schafft Struktur und Orientierung[26].

Offensichtlich stehen Mitgliedschaft und Verbindlichkeit jedoch dem „Zeitgeist“ entgegen. Ob bei „Ehe auf Probe“ oder anderen Themen erkennbar, ist die Bereitschaft, sich fundamental festzulegen oder in eine Ordnung einzupassen, merklich schwach ausgeprägt. Dabei ist Mitgliedschaft sehr wohl auch Kennzeichen von Mündigkeit und Reife in Christus [weg von der „Milch“ und den Anfängen des Glaubens], macht den einzelnen Gläubigen zum Gegenüber der Gemeindeleitung und eröffnet die Möglichkeit zur Mitwirkung bei beispielsweise Amtshandlungen wie der Bestätigung von Pastor/Gemeindeleiter, Ältesten[27]. Nicht zuletzt drückt Mitgliedschaft Identifizierung mit der Gemeinde aus und fördert das „Wir-Gefühl“ [Stärkung der Kooperations- Informations- und Kommunikationskultur].

Gemeinde – säkular als Verein [Einwände gegen eine formale Mitgliedschaft]

Kommen wir nun zu dem Hauptkritikpunkt und dem Kern der Problematik: der formalen, vereinsrechtlichen Mitgliedschaft bzw. der Organisation einer Gemeinde als einem eingetragenen Verein [e. V.]. Wir haben bereits festgestellt, daß sich Gemeinde sowohl universal, wie auch lokal manifestiert. Über die Frage, ob darüber hinaus eine säkulare Organisation als Verein notwendig, zulässig oder aber grundsätzlich abzulehnen ist, existiert ein breites Meinungsspektrum. Grundlegend ist dazu festzuhalten, daß sich Gemeinde in Deutschland nicht zwingend als Verein oder Körperschaft konstituieren muß. Es gibt sehr wohl Gemeinschaften die darauf verzichten.

„Mitgliedschaft“ bzw. die Tatsache das Gemeinde eben auch oft „Verein“ ist, wird nun manchmal als „notwendiges Übel“ begriffen und bezeichnet. Ich persönlich halte dieses Verständnis für verkürzt, in Teilen unangemessen und auch geistlich falsch. Als Gemeinde sind wir, wie eingangs festgestellt zwar nicht von, existieren aber zweifellos in dieser Welt. Gemeinde kann nicht losgelöst von der jeweiligen Kultur, Gesellschaft oder eben der gerade vorhandenen Regierung gedacht werden, existiert nicht in einem gesellschaftlich luftleeren Raum, sondern steht und stand zu allen Zeiten in einem – wie auch immer gearteten – Verhältnis zum Staat. Betrachtet man die Aussagen des Neuen Testaments zu dieser Thematik, erkennt man [wenn man sich dem nicht verschließt] die Forderung nach Achtung und Gehorsam gegenüber einer gerechten Regierung[28], welche eine Dienerin Gottes ist. Schauen wir uns doch zum Vergleich zu den Gegebenheiten in Deutschland, die Situation von Gemeinden in anderen Staaten an. Man muß nicht erst dorthin sehen, wo Verfolgung und Unterdrückung herrscht, es reicht völlig aus, sich beispielsweise die Lage in der Türkei anzusehen. Dort dürfen selbst anerkannte religiöse Gemeinschaften [Millet-System] wie die Römisch Katholische Kirche oder die Evangelische Kirche keine neuen Gebäude erwerben, Personen neu anstellen, ausbilden etc. pp. Wenn die rechtliche Situation als e. V. – und die damit verbundenen Anforderungen und Auflagen an Gemeinden – nun tatsächlich solch ein „Übel“ darstellen sollte, wäre es konsequent, völlig auf die Rechtsform eines Vereins oder die der K.d.ö.R. zu verzichten. Sicher, es gäbe dann die Problematik, daß Gemeinde beispielsweise auch kein regulärer Arbeitgeber [mit z.B. Zahlung des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungen[29]] für einen Pastor oder anderen Angestellten wäre [es bestünde rechtlich zumindest erheblicher Klärungsbedarf[30]]. Diese müßten sich dann u.U. nach dem schlichten neutestamentlichen Grundsatz für Älteste allgemein „einen Ochsen der da drischt, verbindet man das Maul nicht“[31] alimentieren lassen, oder wie Paulus [als Zeltmacher[32]] wenn nötig einer Arbeit nachgehen. Man würde sich dann jedenfalls auch aus dieser empfundenen „formalen Zwangslage“ befreien.

Es existiert also neben der geistlichen und substantiellen, eine säkulare und zweckbestimmte Ebene, die weder einen Bezug zu Christus oder die Gemeinde an sich hat, aber die Beziehung zum Staat regelt. Wenn Gemeinde dies als einen von Gott gesetzten Rahmen begreift und akzeptiert, damit in der Konsequenz eine aktuell „gerechte“ Regierung anerkennt, einerseits die Vorteile in Anspruch nimmt, darf auch der Rahmen [der uns zudem in keinster Weise einschränkt] andererseits nicht verachtet werden. Christen in vielen Ländern beneiden uns ohne jeden Zweifel darum.

Ein gerne angeführtes Argument ist die Frage nach der [fehlenden] Aktivität und des Engagements. Man arbeite lieber mit „willigen Nichtmitgliedern“ als hinter „unwilligen Mitgliedern“ herzulaufen. In mancher Hinsicht tatsächlich nachvollziehbar und ein fast nicht zu schlagendes Argument. An dieser Stelle wäre dann jedoch wohl ursächlich zu klären, warum das eine oder andere Mitglied nicht oder nicht mehr aktiv [oder sogar nicht mehr in der Gemeinde] ist. Das Bild des einen guten Hirten drängt sich förmlich auf. Es kann m. E. nicht grundsätzlich unterstellt werden, daß [vermeintliche] Inaktivität, in jedem Fall geistlichen Stillstand oder sogar Auflehnung bedeutet. Ist Gemeinde[33], deren Leitung und der Hirtendienst[34] insbesondere, ihrem Wesen nach nicht gerade dazu da, Mitglieder auszurüsten, zu motivieren und den Einzelnen bei dessen Entfaltung zu unterstützen? Die o. g. Sicht besagt dessenungeachtet, daß nur das [scheinbar] „aktive“ Mitglied wertvoll und produktiv ist, die anderen verzichtbar oder zumindest störende Hindernisse.

Klima und Atmosphäre in der Gemeinde erscheinen in diesem Zusammenhang als nicht unwesentliche Kriterien. Ist tatsächlich die Gemeinde, das einzelne Gemeindeglied im Fokus der Gemeindeleitung[35], oder hat das Engagement für zweifelsfrei richtige und wichtige Aufgaben Priorität? Einsatz – gleich welcher Art – ist zweifelsfrei anerkennenswert, aber die Frage steht im Raum wofür sich der einzelne einsetzt, für Personen oder die Sache an sich. Aktivismus[36] kann nicht das Ziel von Dienst in der Gemeinde sein, erscheint im Zweifelsfall sogar fast als Ausdruck von Hilflosigkeit[37]. Nicht einmal die offensichtliche Notwendigkeit etwas „zu tun“ bedeutet auch tatsächlich in jedem Fall auch berufen zu sein aktiv zu werden[38]. Um nicht falsch verstanden zu werden: Resignation kann auf lange Sicht keine Alternative sein.

Schlußgedanken

Diese Gedanken sollen in erster Linie Denkanstöße geben. Korrektur oder Ergänzung ist jederzeit willkommen.

Abschließend kann ich weder einen grundlegenden Gegensatz, sehr wohl jedoch Unterschiede zwischen Gliedschaft und Mitgliedschaft erkennen, genauso wie ich keine theologische Begründung erkennen kann, die eine formale und vereinsrechtliche Mitgliedschaft als etwas grundsätzlich negatives beurteilen bzw. ausschließen würde. Mitgliedschaft in einer Ortsgemeinde ist definitiv kein heilsnotwendiges Kriterium, gehört aber zur praktischen Christusnachfolge dazu.

 

Gemeinde – Ekklesia

Leiturgia – Diakonia – Martyria – Koinonia

 

universal

lokal 

säkular 

 

Gliedschaft

nicht von dieser Welt

Mitgliedschaft

in dieser Welt 

Natur/Wesen

geistliches

Geheimnis/Mysterium

 

geglaubte, verborgene universale Kirche; corpus Christi mysticum

[Röm16,25; Eph1,9; Kol1,24-27; 1. Petr 2,9; Gal3,27]

substantielle

Verwirklichung/Gemeinschaft

 

sichtbare, verfaßte lokale Kirche; substantia Ecclesiae

[Apg2,38.40.41; Apg6,1-2]

[koinonia/communio; Röm12,4-8]

zweckbestimmtes

Rechtssubjekt/Institution

 

Verein, rechtliche Beziehung

zum Staat

[BGB §§ 21 – 79]

 

Voraussetzung

Wiedergeburt, Taufe in dem einen Geist

 

 

[1.Kor12,12f; Röm12, 4f]

Gliedschaft am Leibe Christi„, Wassertaufe; Gottesdienstteilnahme

 

 

[Mk16,15-16; ]

natürliche [und juristische] Personen,

Alter: 14 außerordentlich, 18 Vollmitglied

 

[BGB §§ 21 – 79 Satzung VMeC § 4]

Verhältnis

auf Christus bezogen

 

vertikale Gemeinschaft aller Heiligen mit dem Vater durch Christus im Heiligen Geist

 

 

auf die Gemeinde bezogen

 

horizontale und gabenorientierte Dienstgemeinschaft in der Lehre der Apostel, im Mahl und Gebet [Apg2,42]

 

auf den Staat bezogen

 

Freiwilligen-Organisation,

Körperschaft [GG Art. 140]

Gehorsam gegenüber Gott [Röm13]

 

 

Ordnung

Leib, Tempel, Braut

Nicht organisiert

[1 Kor 12,21; Eph4,4; Eph5,23; 1Kor 3,16-17; 2Kor 6,16; Eph2,21; Offb 21,9]

 

Glieder, Dienste, Ämter,

organisiert

Verwaltung, Gottesdienst

[1. Kor 14, 26-40; Eph3,9; Eph1,10; oikonomia]

 

Selbstverwaltung, Gemeinnützigkeit, Dienstherrenfähigkeit etc

Mitgliederversammlung als

vereinsrechtliches Organ

Wahl des Vorstandes[BGB § 32]

 

         

[1] Mitgliedschaft bezeichnet die Zugehörigkeit in einem Verein, einer Partei oder einer anderen Vereinigung. Sie ist verbunden mit bestimmten Rechten, zum Beispiel der Teilnahme an eigens für Mitglieder geplante Aktivitäten, als auch mit Pflichten, etwa der Entrichtung von festgesetzten Mitgliedsbeiträgen oder der Übernahme bestimmter Ämter, die zur Organisation des jeweiligen Vereins oder der Gruppe dienen, so zum Beispiel Schriftführer, Presse- oder Kassenwarte. [Wikipedia]

[2] Eine Freikirche ist eine vom Staat unabhängige christliche Kirche. Sie ist gewöhnlich als Freiwilligkeitskirche organisiert und erwartet in der Regel eine persönliche Entscheidung für die Mitgliedschaft im religionsmündigen Alter. [Wikipedia]

[3] Aufhebung der Grenzen zwischen Gemeinde und Welt; Römer 12,1-2; Römer 13; Zwei-Reiche-Lehre [Martin Luther]; De civitate Die [Augustinus]

[4] Ein Verein ist nach deutschem Zivilrecht der Zusammenschluß von mehreren Personen (Mitgliedern) unter einem Namen (Vereinsnamen) zur Erzielung eines gemeinsamen Zwecks (Vereinszweck), wobei der Fortbestand des Vereins nicht von bestimmten Personen abhängig ist. [Wikipedia]

[5] Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R) ist eine mitgliedschaftlich verfaßte und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Individualität als Rechtssubjekt nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt. [Wikipedia]

[6] 1.Kor1,10-13

[7] Joh17, 11-19 „… und diese sind in der Welt, … weil sie nicht von der Welt sind….“

[8] Röm12,2

[9] Römer 16, 25; Eph1, 9; Kol1, 24-27

[10] Eph5,27

[11] Apg15, 39

[12] 1Kor 1,12

[13] 1.Kor12,13

[14] Apg2, 38-42; Röm16,16; 1.Kor 1,2; 2.Kor 11,28

[15] Matth18,17; 2Kor 2,5-11; Matt18,15-20; 1.Thess 5,14; 1.Kor 5,9-12; 2.Thess3,6+14

[16] § 4 Satzung VMeC

[17] Was die Mitgliedschaft und den Haushalt anbetrifft, so ist sie eine Freiwilligkeitsgemeinde. Freiwillig tritt der Erlöste in die Nachfolge Jesu ein- dann aber weiß er sich zur gelebten Jüngerschaft verpflichtet.

Das drückt sich im persönlichen Eintritt in die Gemeinde aus, denn das „Ja“ zu Jesus schließt das „Ja“ zur Gemeinde ein. Konsequenterweise wird deshalb die biblische Taufe ernst genommen. Erst nach der Umkehr und dem erlebten Heil wird der Gläubige getauft und so der Gemeinde hinzugetan. Gemeindemitgliedschaft ist somit ein Stück gelebter Nachfolge. BFP Online Punkt 2.3

[18] Röm12,4-8

[19] 1.Joh 1,3; Hebräer 10,24

[20] Joh13,35

[21] 1Kor 14,33

[22] Apg6,1-15

[23] 1Kor 14,26

[24] 1.Kor14, 26-40; Apg1, 17; 14, 23

[25] Kol1,28; Hebr3,13; Apg20,28-31; 1.Kor5,1+11; 2.Kor 13,10

[26] Hebr13,17; 1.Tim3,15

[27] Apg1, 21-26

[28] Matt22, 21; Röm13, 1-7

[29] § 28e SGB IV

[30] BAG, Urteil v. 12.7.1963, 1 AZR 514/61

[31] 1.Tim 5,17-21; 1.Thess 5,12-13; Gal 6,6

[32] 2Kor 11,8-12; Apg18, 1-3; 20, 33-35

[33] Röm15,14; Hebr10,25

[34] Eph4, 11-14

[35] Joh10,1-16

[36] „Es kommt nicht darauf an gute Werke zu tun. sondern Gottes Willen, auch wenn ich die ganze Welt bekehren könnte. Gott will uns in seinem Gehorsam behalten, damit wir nicht von uns selbst anfangen, aus eigenem Gutdünken, sondern nur seinen Willen tun. Tun wir etwas darüber, so ist’s vom Teufel, auch wenn es noch so köstlich wäre.“ Martin Luther

[37] Mk4,40

[38] Apg16,6; Röm1,13

http://dikosss.wordpress.com/2008/02/11/grunde-fur-eine-vereinsmitgliedschaft/