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Das Magdeburger Bekenntnis von 1550
Das Magdeburger Bekenntnis von 1550 wurde unter Berufung auf die Dreiständelehre zur Rechtfertigung und Legitimation des Widerstands gegen tyrannische Obrigkeiten verfasst. Die Magdeburger Theologen („unseres Herrgotts Kanzlei“) machten darin deutlich, dass einer weltlichen Obrigkeit zwar zu gehorchen (zur Wahrung von öffentlichen Frieden, Ordnung und Gerechtigkeit sowie zum Schutz von Leben und Eigentum) sei, stellten jedoch ebenfalls klar, dass diese nur eine limitierte, zivilrechtliche Befugnis besitzt. Tatsächlich verglich sie Karl V. und den Papst mit mehr als einem Tyrannen – mit dem Antichristen selbst. Das Magdeburger Bekenntnis äußert sich sehr differenziert über unterschiedliche Abstufungen ungerechter weltlicher Obrigkeiten und den schriftgemäßen Umgang damit.
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Video – Gebet
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Die Reformatoren und der „Missionsbefehl“
Nicht nur die geographische Lage der protestantischen Länder, das herrschende Kirchenregiment und die vielfältigen Tätigkeiten, mit denen die Reformatoren beschäftigt waren, machten eine Überseemission in bisher unerreichten Gebieten schwierig. Es waren vor allem theologische Gründe, die eine planvolle Missionstätigkeit bei den Reformatoren gar nicht erst aufkommen ließen.
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So sie’s nicht singen, gläuben sie’s nicht
Nicht erst in den letzten zehn bis zwanzig Jahren ist es zu großen Veränderung der Musik in den Gemeinden gekommen, bereits früher hat es Umbrüche gegeben. Kirchengesangsbücher geben über die Entwicklungsgeschichte, weg von Chorälen hin zu den Evangeliumslieder Aufschluss und wir kennen die Entwicklung bis zu den modernen charismatischen Lobpreis- und Anbetungsliedern. Die Frage stellt sich, wie tatsächlich schriftgemäßes Lob Gottes und musikalische Anbetung aussehen sollte.